SIND HOOLIGANS KRIMINELLE ODER NUR EIN NETTER MÄNNER-FIGHTCLUB?
Am Donnerstag entscheidet der BGH erstmals, ob eine Gruppierung von Fußball-Hooligans als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Der BGH überprüft damit eine Entscheidung des Landgerichts Dresden, in dem fünf Mitglieder der Gruppe „Hooligans Elbflorenz“ u.a. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurden. Die Angeklagten sollen die Gruppierung gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhang mit Fußballspielen [...]