Die rechtlichen Folgen des Einsatzes von Social Media werden bisweilen unterschätzt, weil Social Media Anwendungen einfach zu bedienen sind und Nachrichten auf Netzwerken wie Facebook oder Twitter schnell von der Hand gehen. Wer unüberlegt Mitteilungen in die Welt postet, schadet nicht nur anderen, sondern auch sich selbst.

Beleidigende Postings von Sportlern verletzen die Persönlichkeitsrechte der Adressaten, die sich dagegen zivilrechtlich wehren können. Sportler und Vereine unterliegen aber auch vertraglichen Pflichten, etwa im Rahmen von Werbeverträgen, die der Außendarstellung Grenzen setzten. Binden sich Sportler oder Vereine an bestimmte Marken, hat der Markeninhaber ein Interesse zu verhindern, dass das Ansehen seiner Marke durch unbedachte Äußerungen des Sportlers oder des Vereins in sozialen Medien beschädigt wird.

In einem zweiten Teil der Reihe „Recht & Social Media im Sport“, der in der neuesten Ausgabe des Fachmagazins Digitale Sport Medien erscheint, beschreibt Fabian Reinholz die Folgen unbedachter Nutzung sozialer Netzwerke im Sport und um die rechtlichen Möglichkeiten von Sponsoren, Verbänden und Vereinen, auf die Nutzung der sozialen Medien durch Sportler mithilfe vertraglicher Vereinbarungen oder Social Media Guidelines einzuwirken. Der Beitrag ist HIER abrufbar.