Nach einem Urteil des LG Düsseldorf hat der Mobilfunkanbieter Vodafone für sein Bundesligaangebot „Sky für unterwegs“ irreführend geworben. Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern statt, die einen Wettbewerbsverstoß rügte.
Vodafone hatte damit geworben, dass Abonnenten des Bundesliga-Pakets „Sky für unterwegs“ mithilfe einer TV-App alle Spiele der 1. und 2. Fußball-Bundesliga auf mobilen Endgeräten verfolgen können. Hierfür verkaufte Sky seinen Kunden ein zusätzliches Datenvolumen von 2 GB. Allerdings war dieses Datenvolumen bereits nach wenigen Spielen verbraucht, es reichte nicht einmal für einen kompletten Bundesligaspieltag. Die Kunden konnten die Bundesliga-Spiele im laufenden Monat in diesem Fall nur noch über WLAN empfangen oder mussten kostenpflichtig zusätzliches Datenvolumen buchen. Nach dem Urteil des LG Düsseldorf (10.10.2014, Az. 38 O 25/14) rufe die Werbeaussage „für unterwegs“ bei den Kunden die irrige Vorstellung hervor, dass der Kunde alle Spiele unbeschränkt und unabhängig von der Zugangstechnologie live im Rahmen des gebuchten Tarifs empfangen könne. Damit sei es aber nicht vereinbar, dass der Kunde für unbegrenztes Streaming auf die Nutzung von WLAN angewiesen sei.
Vodafone hat inzwischen reagiert und bietet seinen Kunden das zusätzliche Datenpaket nicht mehr an. Für die Spiele muss der Kunde WLAN nutzen oder zusätzliches Datenvolumen kaufen, wirbt aber dennoch damit, dass alle Spiele live verfolgt werden können. Die Verbraucherzentrale Bayern hält das nach wie vor für irreführend, so dass der Rechtsstreit womöglich nicht zu Ende ist.
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