…weil es gegen den Fair-Play-Gedanken verstößt und den sportlichen Wettbewerb verzerrt. So hat es das Landgericht Frankfurt/Main im Rechtsstreit zwischen dem DFB und dem Regionalligisten SV Waldhof Mannheim entschieden (LG Frankfurt am Main, 20.03.2019 – 2-06 O 420/18).
Der Fußballklub SV Waldhof Mannheim nahm in der Saison 2017/2018 an den Relegationsspielen zum Aufstieg in die 3. Liga zur Saison 2018/2019 teil. Während der zwei Aufstiegsspiele kam es durch Anhänger des Klubs zu pyrotechnischen Aktionen, die zum Spielabbruch führten.
In einem verbandsinternen Sportgerichtsverfahren wurde der Klub wegen dieser Geschehnisse letztinstanzlich zu einer Geldstrafe von 25.000 Euro und einem Abzug von drei Punkten verurteilt. Gegen diesen Punkteabzug hat der Klub vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main geklagt und bekam Recht.
Verstoß gegen Fair-Play-Gedanke
Das LG Frankfurt sieht in dem Punktabzug eine Verfälschung des sportlichen Wettbewerbs. Zudem handelt der Deutsche-Fußball-Bund (DFB) mit dem Punkabzug entgegen seiner eigenen Satzung, deren oberster Zweck die Förderung des Fair-Play-Gedankens ist. Ein Punktabzug ist laut LG Frankfurt nur gerechtfertigt, wenn er dazu dient, einen unberechtigterweise oder in sonstiger Weise unfair erlangten Vorteil wieder rückgängig zu machen. Der SV Waldhof Mannheim hat durch die pyrotechnischen Aktionen aber keinen Vorteil erlangt. Im Gegenteil, er hat die Spiele sogar verloren. Der vom Sportgericht verhängte Punkteabzug korrigierte daher nicht die Punkteverteilung in den betroffenen Spielen, sondern entfaltetet seine Wirkung auf die gesamte nächste Spielsaison, die mit den Vorfällen in den Relegationsspielen in keinem Zusammenhang steht.
Interesse der Spieler nicht berücksichtigt
Darüber hinaus hat der DFB bei dem Punktabzug die Interessen der Spieler nicht ausreichend berücksichtigt. Die Spieler treffe nämlich an den Aktionen der Anhänger keine Schuld. Sie sind aber letztlich die leidtragenden eines Punktabzugs. So kann der Abzug von drei Punkten über Auf -oder Abstieg entscheiden oder sich finanziell negativ auf die Spieler auswirken. Die Strafe trifft hier also die Falschen. Der DFB muss dafür sorgen, dass der Punktabzug wieder Rückgängig gemacht wird.
Gerichtliche Überprüfbarkeit von Sportgerichtsentscheidungen
Die Verbandsautonomie macht es möglich, dass Verbände eine eigene Gerichtsbarkeit ins Leben rufen können, um somit ihre Regeln und Satzungen gegenüber ihren Mitgliedern durchsetzen zu können. Somit ist die Sportgerichtsbarkeit des DFB befugt, Ordnungsmaßnahmen zu verhängen. Jedoch kann dies nicht völlig willkürlich geschehen. Somit müssen sich auch verbandsinterne Gerichtsentscheidungen an allgemein geltenden Grundsätzen und geltendem Recht messen lassen. Insbesondere muss ein angemessener Ausgleich der beteiligten Interessen stattfinden. Eine Reihe von Fällen zeigt, dass sportgerichtliche Entscheidungen nur selten einer gerichtlichen Kontrolle standhalten. So müssen die mächtigen Verbände wie FIFA und der DFB öfter mal erfahren, dass sie sich nicht in einem rechtsfreien Raum befinden.
Mehr Hintergrund zur Überprüfbarkeit von vereinsrechtlichen Disziplinarstrafen erfahrt ihr hier.
Foto: © Depositphotos.com/JanPietruszka
Hinterlassen Sie einen Kommentar