Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit Fußball zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Fans. Der BGH hatte kürzlich in einem tragischen Todesfall eines Hertha-Fans in der Nähe des Berliner Olympiastadions zu entscheiden (BGH – Beschl. v. 20.11.2023 – 5 StR 342/23).
Die Tat
Nach einem Relegationsspiel zwischen Hertha-BSC und dem Hamburger SV am 19. Mai 2022 kam es zwischen dem Angeklagten, einem 25 Jahre alten Rostocker und dem 55-jährigen Opfer zu einer Auseinandersetzung. Aufgebracht durch das Gefühl vom Opfer provoziert worden zu sein, beleidigte der Angeklagte das Opfer zunächst. Dieses wiederum fühlte sich bedrängt und bedroht, weshalb es versuchte mit einem Griff an den Kopf des Angeklagten Sicherheitsabstand zu diesem herzustellen. Der Angeklagte schlug dem Opfer daraufhin mit der Faust ins Gesicht. Der 55-Jährige stürzte, schlug mit dem Schädel auf dem Boden auf und verstarb wenige Tage später an seinen Verletzungen.
Die Entscheidung des BGH
Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsums vermindert schuldfähig. Schon das LG Berlin entschied deshalb wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie zur Zahlung eines Hinterbliebenengeldes an den Sohn des Opfers (LG Berlin – Urt. V. 21.03.2023 – 540 Ks 278 Js 189/22).
Die Revision gegen dieses Urteil lies der BGH nun nicht zu. Der Angeklagte habe durch seine Erfahrungen im Boxsport vorhergesehen, dass sein Schlag die Gefahr barg, schwerwiegende Verletzungen herbeizuführen. Der Tod als Folge der Körperverletzung sei für ihn auch vorhersehbar gewesen.
Bildquelle: Foto von Freddo213 auf Wikipedia mit Änderungen
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