HÄRTING.sport – ENTSCHEIDUNGEN
Hier sammeln wir für Sie Entscheidungen deutscher und europäischer Gerichte aus dem Bereich des Sportrechts.
DFB ADLER MARKE DIE 2.
Im Rechtsstreit zwischen der Supermarktkette real und dem Deutschen Fussball-Bund, musste der DFB eine erste Niederlage einstecken. Das OLG München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die von der Real SB-Warenhaus GmbH, auf T-Shirts und Fußmatten verwendeten „Adler-Logos“ ein Verstoß gegen die DFB-Marke darstellt. (OLG München I, Urteil vom 5.2.2015 – 6U 3249/14) (mehr …)
DER FALL HEINZ MÜLLER UND SEINE KONSEQUENZEN
EIN ZWEITES BOSMAN-URTEIL?
Das Arbeitsgericht Mainz hat im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts Heinz Müller entschieden, dass sein befristeter Arbeitsvertrag nicht rechtmäßig war. In der Eigenart der Fußballbranche liege kein sachlicher Grund, der eine wiederholte Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertigt. Das Urteil könnte (mehr …)
OLG HAMBURG: unzulässige Werbung für „Nike Football+“
Das OLG Hamburg verbietet Nike Werbung für „Nike Football+“ mit Spielern, die für Fußballschuhe von Adidas werben. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (Az. 5 U 203/11) darf Nike bezüglich der Werbung für „Nike Football+“ nicht mit Fußballspielern werben, die für die Werbung für Fußballschuhe bei Adidas unter Vertrag stehen. (mehr …)
AG MÜNCHEN: FUSSBALLCLUB KANN DAUERKARTEN-ABO KÜNDIGEN
Vertragsfreiheit gilt auch bei einem Abonnement von Dauerkarten. Nach eines Urteil des Amtsgericht München kann ein Bundesligaclub das Abo eines Dauerkateninhabers jederzeit innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist beenden. (mehr …)
DER BGH LÖST AUF: HOOLIGANS SIND EINE KRIMINELLE VEREINIGUNG
Der BGH hat mittlerweile die Frage entschieden, ob Fußball-Hooligans eine kriminelle Vereinigung sein können. Die Antwort der Karlsruher Richter ist: Ja, können sie (Pressemitteilung des BGH).
Der BGH überprüfte eine Entscheidung des Landgerichts Dresden, in dem fünf Mitglieder der Gruppe (mehr …)