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HÄRTING.sport – ENTSCHEIDUNGEN

Hier sammeln wir für Sie Entscheidungen deutscher und europäischer Gerichte aus dem Bereich des Sportrechts.

OLG HAMBURG: unzulässige Werbung für „Nike Football+“

Das OLG Hamburg verbietet Nike Werbung für „Nike Football+“ mit Spielern, die für Fußballschuhe von Adidas werben. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (Az. 5 U 203/11) darf Nike bezüglich der Werbung für „Nike Football+“ nicht mit Fußballspielern werben, die für die Werbung für Fußballschuhe bei Adidas unter Vertrag stehen. (mehr …)

Von |17. März 2015|

AG MÜNCHEN: FUSSBALLCLUB KANN DAUERKARTEN-ABO KÜNDIGEN

Vertragsfreiheit gilt auch bei einem Abonnement von Dauerkarten. Nach eines Urteil des Amtsgericht München kann ein Bundesligaclub das Abo eines Dauerkateninhabers jederzeit innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist beenden. (mehr …)

Von |27. Februar 2015|

DER BGH LÖST AUF: HOOLIGANS SIND EINE KRIMINELLE VEREINIGUNG

Der BGH hat mittlerweile die Frage entschieden, ob Fußball-Hooligans eine kriminelle Vereinigung sein können. Die Antwort der Karlsruher Richter ist: Ja, können sie (Pressemitteilung des BGH).

Der BGH überprüfte eine Entscheidung des Landgerichts Dresden, in dem fünf Mitglieder der Gruppe (mehr …)

Von |24. Januar 2015|

CAUSA PECHSTEIN: OLG MÜNCHEN KIPPT MONOPOL DER SPORTGERICHTSBARKEIT

Nach dem OLG München ist die Schiedsklausel, die zwischen Claudia Pechstein und dem Internationalen Fachverband für Eisschnelllauf (ISU) vereinbart wurde, unwirksam. Die Entscheidung des CAS zum Fall Pechstein erkennt das Gericht nicht an. Hier ist die Pressemitteilung zum Urteil.

Wenn auch schon so erwartet: Es ist ein Hammerurteil und wahrscheinlich ein Meilenstein in der deutschen Sportrechtsgeschichte. (mehr …)

Von |15. Januar 2015|

BGH ZUR WERBUNG MIT OLYMPISCHEN BEGRIFFEN

Der Bundesgerichtshof hat sich endlich mit einem Fall befassen dürfen, in dem um die Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Olympischen Spiele in der Werbung gestritten wurde. Erfreulich: Der BGH räumt mit der falschen Vorstellung auf, dass jede werbliche Bezugnahme auf die Olympischen Spiele unzulässig sei. Die Verwendung der olympischen Bezeichnungen im allgemeinen Sprachgebrauch bleibt uneingeschränkt möglich. (mehr …)

Von |17. November 2014|