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HÄRTING.sport – ENTSCHEIDUNGEN

Hier sammeln wir für Sie Entscheidungen deutscher und europäischer Gerichte aus dem Bereich des Sportrechts.

STREAM VON LIVE-SPORTVERANSTALTUNGEN: WER DARAUF VERLINKT, DER VERLETZT?

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Aber dennoch kann diese Erkenntnis zumindest dem Grunde nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 26.03.2015, Rs. C-279/13) entnommen werden. Es ging dort im Wesentlichen um die Frage der Auslegung einer europäischen Richtlinie, (mehr …)

Von |15. April 2015|

OLG FRANKFURT: FUSSBALLÜBERTRAGUNGEN FÜR KNEIPEN-SKAT-RUNDE ZULÄSSIG

Das OLG Frankfurt/M.: hat entschieden, dass die Übertragung eines Fußballspiels in einer Gaststätte kein genehmigungspflichtiges Public Viewing darstellt, wenn die Gaststätte zu diesem Anlass nur Mitgliedern einer Skat- und Dartrunde zugänglich gemacht wird. Damit ist erstmals in Deutschland ein gerichtliches Verfahren zum Public Viewing entschieden worden. (mehr …)

Von |09. April 2015|

PUMA vs. PUDEL – MARKENPARODIE WIRD GELÖSCHT

Seit einigen Tagen überbieten sich Markenrechtler darin, das Wort „Pudel“ möglichst geistreich in ihre Urteilsbesprechungen einzubauen. Schuld ist der BGH, der vergangene Woche seine Entscheidung in einem Rechtsstreit verkündet hat, der zumindest aus markenrechtlicher Sicht die langjährige Frage klärt, wer nun der bessere Freund ist: Katze oder Hund (vgl. BGH, Urt. v. 2.4.2015, Az.: I ZR 59/13 – Springender Pudel). (mehr …)

Von |09. April 2015|

DFB ADLER MARKE DIE 2.

Im Rechtsstreit zwischen der Supermarktkette real und dem Deutschen Fussball-Bund, musste der DFB eine erste Niederlage einstecken. Das OLG München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die von der Real SB-Warenhaus GmbH, auf T-Shirts und Fußmatten verwendeten „Adler-Logos“ ein Verstoß gegen die DFB-Marke darstellt. (OLG München I, Urteil vom 5.2.2015 – 6U 3249/14) (mehr …)

Von |09. April 2015|

DER FALL HEINZ MÜLLER UND SEINE KONSEQUENZEN

EIN ZWEITES BOSMAN-URTEIL?

Das Arbeitsgericht Mainz hat im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts Heinz Müller entschieden, dass sein befristeter Arbeitsvertrag nicht rechtmäßig war. In der Eigenart der Fußballbranche liege kein sachlicher Grund, der eine wiederholte Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertigt. Das Urteil könnte (mehr …)

Von |27. März 2015|