Das OLG Hamburg verbietet Nike Werbung für „Nike Football+“ mit Spielern, die für Fußballschuhe von Adidas werben. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (Az. 5 U 203/11) darf Nike bezüglich der Werbung für „Nike Football+“ nicht mit Fußballspielern werben, die für die Werbung für Fußballschuhe bei Adidas unter Vertrag stehen. Dies gilt ferner selbst dann, wenn besagte Spieler ansonsten einen Ausrüstungsvertrag mit Nike haben.

Zum Sachverhalt:

Nike hatte im Jahr 2010 für die Werbung für das Projekt „Nike Football+“, ein Online-Trainingsprogramm für Verbraucher, eine Fotomontage erstellt, die sowohl im Print als auch online zu sehen war. Es tauchten unter anderem die Fußballspieler Thierry Henry, Xavi und Kaká auf, darüber hinaus waren in einer Großaufnahme Fußballschuhe von Nike zu sehen. Im Zuge des Projekts hatten Fußballmannschaften, die mit Nike einen Ausrüstungsvertrag geschlossen haben, ihr Können zur Schau gestellt. Bezüglich der Schuhe standen die Mannschaften bzw. Spieler jedoch bei Adidas unter Vertrag.

Zur Entscheidung:

Nachdem das Landgericht den Unterlassungsanspruch von Adidas gegen Nike feststellte und dies damit begründete, dass „normal informierte Durchschnittsverbraucher“ durch die Werbung für „Nike Football+“ zur Annahme gelangen könnten, die dort gezeigten Fußballspieler würden in Wirklichkeit auch mit Nike-Schuhen Fußball spielen, legte Nike gegen diese Entscheidung Berufung ein. Begründend wurde vorgetragen, die Werbung sei nicht irreführend, da sie sich auf ein Online-Trainingsprogramm beziehe, in dem von Nike gesponsorte Fußballmannschaften zu sehen sind, für das man unter anderem einen Zugangscode erhielt, wenn man Nike-Schuhe kaufte. Nach Ansicht von Nike wurde mit der Werbung für „Nike Football+“ somit nicht für Schuhe geworben, sondern allein für das Trainingsprogramm.

Das Oberlandesgericht Hamburg hingegen stützte die vorangegangene Entscheidung des Landgerichts und untersagte Nike nun weiterhin, in dieser Werbung Abbildungen der Spieler zu nutzen, die in Bezug auf ihre Schuhe einen Ausrüstungsvertrag mit Adidas geschlossen haben. Grundsätzlich dürfe Nike trotz dessen mit den Spielern werben.