Das neue Reglement des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) für die Spielervermittlung ist vom Landgericht Frankfurt/Main in einem Nebenverfahren teilweise für ungültig erklärt worden. Es wurde vom DFB auf Anordnung der FIFA eingeführt und löste die bisherige Lizenzierung von April dieses Jahres an ab. Vorausgegangen war der Gerichtsentscheidung ein Antrag auf einstweilige Verfügung des Unternehmens Rogon Sportmanagement aus Ludwigshafen, eine der größten Berateragenturen in Deutschland. Diese war der Meinung, die neuen DFB-Richtlinien für Spielerberater greifen unzulässig in die Dienstleistungsfreiheit ein: sie wirken wettbewerbsbeschränkend, insofern missbrauche der DFB seine marktbeherrschende Monopolstellung.

Die Entscheidung im Einzelnen

Nach § 3 des DFB-Reglements, der eine Regelung zur Registrierung von Spielervermittlern enthält, müssen sich diese für jedes Beratungsgeschäft beim DFB registrieren lassen. Verantwortlich für die Registrierung ist der beteiligte Lizenzspieler bzw. der Verein, je nachdem, wer die Dienste des Vermittlers in Anspruch genommen hat. Außerdem treffen den Spielervermittler Mitwirkungspflichten gemäß der Vermittlererklärung, die beim DFB immer eingereicht werden muss, wenn ein Vermittler beim Abschluss des Lizenzspielervertrages mitgewirkt hat.

In dieser vorformulierten Vermittlererklärung erklärt sich der Spielervermittler damit einverstanden, im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit als Vermittler an die Statuten und Reglemente der Verbände, Konföderationen und der FIFA gebunden zu sein.

Das Landgericht folgte hierbei der Auffassung des Klägers. Es sei aus kartellrechtlichen Gründen nicht zulässig, dass man die Spielervermittler durch die obligatorische Vermittlererklärung den Statuten und Regeln des DFB und der FIFA unterwirft. So mache man sie quasi zu Mitgliedern des Verbandes. Dies stelle einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit und in die Dienstleistungsfreiheit der Spielervermittler dar.

Nach § 7 des DFB-Reglements, der die Zahlungen an Vermittler regelt, sind Vermittlungsprovisionen bei Spielertransfers, die sich an der jeweiligen Ablösesumme orientieren, verboten. Außerdem dürfen Spieler und Vereine, die die Dienste eines Spielervermittlers bei Vertragsverhandlungen oder bei einer Transfervereinbarung in Anspruch nehmen, keine Zahlungen an den Vermittler leisten, wenn der betreffende Spieler minderjährig ist.

Dem widersprach das Landgericht. Das Verbot von Vermittlungsprovisionen bei Spielertransfers, die sich an Ablösesummen orientieren, sei nicht rechtmäßig. Dies gelte grundsätzlich auch für Honorare, wenn minderjährige Lizenzspieler vermittelt werden.

Der DFB setzte im Reglement indes nur das um, was die FIFA zuletzt in einer neuen Richtlinie vorgegeben hat. Dazu ist er verbandsrechtlich gegenüber der FIFA verpflichtet und gewissermaßen Leidtragender der Richtlinie. Ihm steht es offen, gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung zu gehen. Beide Parteien können außerdem ein Hauptsacheverfahren beantragen.

 

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