Wo überkreuzen sich Sport, Markenrecht und Pizza? Anscheinend in Gießen. Dort bietet der Gießener Pizzabäcker Sadi Souri, Inhaber des Unternehmens „Pizza Wolke“, eine „original neapolitanische Tiefkühl-Pizzaaah“ mit Pilzen an. Der Clou? Die Pizza heißt „CHAMPIGNONS LEAGUE“. Die rechtliche Relevanz? Der Pizzabäcker ließ den Begriff als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen. Die UEFA fand das nicht witzig. Sie war der Meinung, dass diese Marke ihre älteren Markenrechte an dem Zeichen „Champions League“ verletzt. Es wurden Anwälte eingeschaltet.
Wie ging es aus? Halbwegs friedlich. Warum? Es passierte, was heutzutage dann passiert. Pizza Wolke machte die Sache öffentlich, in Windeseile verbreitete sich die Story in den Sozialen Medien. Die UEFA hatte einen mittleren PR-Gau und stellte öffentlich klar: ein Marken-Sachbearbeiter sei wohl etwas zu übereifrig gewesen, man ziehe die Sache zurück. Die UEFA Champions League könne „glücklich neben dieser köstlich klingenden Pizza leben“. Tatsächlich muss es aber einen Kompromiss gegeben haben. Denn die Pizza-Marke wurde von ihrem Inhaber für zahlreiche zuvor eingetragenen Waren und Dienstleistungen gelöscht. Jetzt ist sie nur noch für „Pizza“ geschützt, wie man dem Markenregister entnehmen kann. Offenbar nahm es die UEFA dann doch nicht so locker.
Und was wäre, wenn es einen handfesten Markenstreit gegeben hätte?
Dann hätte es die UEFA durchaus schwer gehabt. Sie hat sich sehr wahrscheinlich auf eine EU-Wortmarke „Champions League“ gestützt, die auch für die Ware „Pizza“ eingetragen ist.
Der Inhaber einer Unionsmarke (EU-Marke) erwirbt an dem registrierten Zeichen ein ausschließliches Recht und kann die Benutzung identischer und ähnlicher Zeichen, die für identische und ähnliche Waren oder Dienstleistungen als Herkunftshinweis verwendet oder als Marke angemeldet werden, verbieten, wenn deshalb eine Verwechslungsgefahr besteht.
Trotz hoher (klanglicher und visueller) Ähnlichkeit der Zeichen „Champions League“ und „Champignons League“ und obwohl die UEFA-Marke auch für Produkte wie „Pizza“ geschützt ist, spricht einiges dafür, dass Pizza-Freunde nicht der Verwechslung unterliegen, die Pizza sei von der UEFA hergestellt oder lizenziert worden, also keiner Verwechslung unterliegen. Denn nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH besteht eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit von Zeichen nicht, wenn eines der beiden Zeichen einen ohne Weiteres erkennbaren eindeutigen Begriffsinhalt hat. Bei dem Begriff „Champignons“ liegt das auf der Hand.
Bekannte Marken, wie es jedenfalls „UEFA Champions League“ ist („Champions League“ nicht zwingend) werden darüberhinaus auch verletzt, wenn das angegriffene Zeichen die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt (kurzum: Rufausbeutung). Ein Vorwurf, der nicht abwegig ist, schließlich dürfte der Name der Pizza gerade in Anlehnung an die UEFA Champions League entstanden sein.
Diese Art von Trittbrettfahren muss aber unlauter sein. Dabei sind entgegenstehende Interessen abzuwägen. Den Vermögensinteressen der UEFA steht hier zB die Kunstfreiheit gegenüber, weil die Anlehnung der Pizza-Marke an die Champions League eine satirische Note hat.
Eine gerichtliches Verfahren wäre also spannend. Damit wird es aber diesmal nichts.
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