Nico Rosberg ist deutscher Formel-1-Rennfahrer. Zum Ausdruck seiner Freude über den Weltmeistertitel der deutschen Fußballnationalmannschaft ließ er seinen Schutzhelm mit dem WM-Pokal bedrucken. Der FIFA, die die Fußball-WM veranstaltet, gefiel die Aktion nicht.

Durch die Presse rollte eine Flut von Meldungen, nach denen die FIFA Rosberg aufgefordert habe, den Pokal vom Helm zu entfernen. Dabei berief sich der Verband offenbar auf ein Markenrecht am Pokal und sah seine Rechte an der Marke verletzt. Rosberg ließ den Pokal vom Helm entfernen. Zu Recht?

Die FIFA hat den WM-Pokal in der Tat als Bildmarke schützen lassen. Es existiert z.B. eine Abbildung des Pokals als europäische Marke (Register-Nr. 009113391). Die Marke ist sogar für „Schutzhelme zur Verwendung beim Sport“ geschützt.

Für eine Markenverletzung hätte Rosberg die Marke aber zur Kennzeichnung des Produkts „Schutzhelm“ verwenden müssen. Das ist nicht der Fall. Nico Rosberg vertreibt keine Helme und bietet seinen eigenen Helm auch nicht als Produkt am Markt an. Der Verkehr versteht den Pokal auf dem Helm daher nicht als Produktkennzeichen.

Nico Rosberg wollte – für jedermann ziemlich klar – mit dem Pokal zum Ausdruck bringen: „Deutschland ist Weltmeister, ich freue mich über den WM-Titel“, oder so ähnlich. Scheidet eine Markenverletzung deshalb aus? Nicht ohne weiteres, denn nach der Rechtsprechung des EuGH, rechtfertigt es die Nutzung einer Marke nicht, wenn der Nutzer damit seine Verbundenheit zum Markeninhaber ausdrücken wolle (EuGH, 12.11.2002, C-206/01). In dem maßgeblichen Fall ging es darum, dass ein Einzelner selbst hergestellte Fanschals mit dem Aufdruck „FC Arsenal“ (in Anlehnung an seinen Lieblingsfußballclub Arsenal London) vertrieb. In einer anderen Entscheidung stellt der EuGH klar, dass auch die Nutzung der Marke als dekoratives Element auf einem Produkt eine Markenverletzung nicht von vornherein ausschließe (EuGH, 10.4.2008 – C-102/07 – adidas und Benelux). Laut EuGH komme es vielmehr darauf an, ob die konkrete Darstellung der Marke eine ihrer wesentlichen Funktionen beeinträchtige.

Die Hauptfunktion der Marke ist es, den Abnehmer von Waren oder Dienstleistungen auf die Herkunft eines so gekennzeichneten Produkts oder einer Dienstleistung aus einem bestimmten Herstellungsbetrieb aufmerksam zu machen (sog. Herkunftsfunktion). Bei den Fanschals ging der EuGH davon aus (besser: er schloss es nicht aus), dass potentielle Abnehmer den Schal für ein offizielles Produkt des Clubs halten. Der Rosberg-Fall liegt aber anders. Angesichts der Umstände (Deutschland = Weltmeister, Rosberg = Fan) ist es kaum denkbar, dass irgendjemand den Eindruck gewinnt, der WM-Pokal auf dem Helm von Rosberg kennzeichne ein Produkt oder eine Dienstleistung. Es ist sogar sehr fraglich, ob der WM-Pokal an sich als Hinweis auf einen bestimmten Hersteller wahrgenommen wird oder – was wahrscheinlicher ist –als das, was er ist: ein Symbol für den Gewinn eines bedeutenden Turniers (so auch OLG München zur Bundesliga-Meisterschale: Urteil vom 19.11.2009 – 29 U 2835/09).

Zwar könnte die Werbefunktion der Marke beeinträchtigt sein, denn der WM-Pokal wurde von Rosberg auf seinem Helm und damit an einer Stelle platziert, die von Formal-1-Fahrern üblicherweise als Werbefläche genutzt wird. Man könnte argwöhnen, Rosberg wollte sich quasi selbst bewerben und dabei die Strahlkraft und Werbewirkung der Marke „WM-Pokal“ unlauter ausnutzen oder diese schädigen. Das ist sehr zweifelhaft. Denn dafür genügt nicht, dass der Pokal als Marke eingetragen ist und eine gewisse Symbolik im Zusammenhang mit der Fußball-WM hat. Vielmehr muss der Pokal üblicherweise und vor allem in der konkreten Benutzung immer noch als Marke, also als Hinweis auf einen bestimmten Ursprungsbetrieb wahrgenommen werden. Das ist nicht der Fall. Die Symbolik des WM-Pokals erschöpft sich in einem Hinwies auf das Turnier selbst, ist aber kein Hinweis auf den Veranstalter (FIFA). Und in der konkreten Benutzung durch Rosberg stellt sich die Abbildung des Pokals ersichtlich als Ausdruck der Freude eines deutschen Rennfahrers über den jüngst erreichten WM-Titel einer deutschen Fußball-Nationalmannschaft dar und nicht als Werbemittel. Ohne diesen Anlass freilich, könnte die Werbefunktion der Marke durchaus beeinträchtigt sein, z. B. wenn Rosberg den Pokal auf dem Helm über eine längere Dauer (z.B. noch in der kommenden Formel-1-Saison) abbildet. Nach unserer Auffassung hätte Nico Rosberg der Aufforderung der FIFA daher nicht nachkommen müssen.