Tatort: Berlin. Success Tee 10.10.201494:93 schlugen die Basketballer von ALBA Berlin Anfang Oktober in einem Freundschaftsspiel den amtierenden NBA Champion San Antonio Spurs. Der entscheidende Korb fiel in der letzten Spielsekunde. Die Spurs waren mit allen Stars angetreten. Das Ergebnis ist daher aller Ehren wert, ein „once-in-a-lifetime-Ereignis“. Die Berliner kreierten prompt ein Erinnerungs-Shirt mit der Aufschrift „NBA Sieger Besieger“. Darunter prangt das Ergebnis nebst Nennung der beiden Teams. Ein Gag?

„Not funny“ fand die NBA und forderte die Berliner Basketballer auf, den Vertrieb des Shirts einzustellen. Die NBA berief sich auf eine Verletzung ihrer Marken. ALBA reagierte. Das Shirt trägt nur noch das nackte Spielergebnis, weiter nichts.

Hat die NBA recht?

Bereits 2002 wartete der FC St. Pauli mit einem „Weltpokalsiegerbesieger-T-Shirt“ auf, nachdem er zuvor den frisch gekürten Championsleague- und Weltpokalsieger FC Bayern München bezwungen hatte. Der FC Bayern hielt sich damals zurück. Allerdings verzichtete das T-Shirt auch auf die Abbildung von Marken.

Anders beim ALBA-Besieger-Shirt. Die NBA hält auch in Europa Markenrechte an den Bezeichnungen „NBA“ und „San Antonio Spurs“. Diese Marken befanden sich auf dem T-Shirt.

Aber nicht jede Abbildung einer Marke verletzt die Rechte des Markeninhabers. Die Hauptfunktion der Marke ist es, den Abnehmer von Waren oder Dienstleistungen auf die Herkunft des so gekennzeichneten Produkts aus einem bestimmten Herstellungsbetrieb, dem des Markeninhabers – aufmerksam zu machen (sog. Herkunftsfunktion). Nur, weil das T-Shirt auf das Ergebnis des Freundschaftsspiels hinweist, wird noch niemand davon ausgehen, es werde im Auftrag oder in Lizenz der NBA vertrieben. Gegen eine Herkunft des Shirts aus dem Hause der US-Profiliga spricht schon, dass die Amerikaner keinen Anlass für einen Werbespaß auf ihre Kosten haben. Damit ist die Herkunftsfunktion der NBA-Marken nicht betroffen. Aufregung umsonst!

Nach der Rechtsprechung des EuGH (und auch des BGH) ist die Nutzung einer fremden Marke auf einem Produkt aber dann rechtsverletzend, wenn hierdurch die Werbefunktion der Marke beeinträchtigt wird. Das wäre der Fall, wenn ALBA durch die Verwendung der durchaus bekannten Marken „NBA“ und „San Antonio Spurs“ auf den T-Shirts die Anziehungskraft, den guten Ruf oder den Aufmerksamkeitswert der Marken in unlauterer Weise ausnutzt. Daran bestehen Zweifel. Es mag sein, dass der Aufmerksamkeitswert einer Marke wie „NBA“ beim Erwerb des T-Shirts durch Fans eine Rolle spielt. ALBA-Fans würden wahrscheinlich kaum ein Shirt kaufen, das das Ergebnis des Spiels ALBA gegen den (mit Verlaub) Mitteldeutschen BC trägt. Allerdings ist die Nutzung der Marken zum Zwecke der Erinnerung an das Spiel gegen die Spurs nicht unlauter. Intention solcher Besieger-Shirts ist nicht die Ausnutzung der Marken der Besiegten, sondern die Erinnerung an eine unumstrittene herausragende sportliche Leistung, die durch das Shirt dokumentiert wird. Dass hierfür die Spielpaarung einschließlich des Ergebnisses wiedergegeben wird, liegt hierbei nahe. ALBA hätte sich daher aus rechtlicher Sicht nicht dem Diktat der NBA beugen müssen.