Schon im Januar berichteten wir in unserem Beitrag über die Verstrickungen eines italienischen Fußballclubs (damals: Inter Mailand vs. Inter Miami) in eine markenrechtliche Angelegenheit. Fast ein Jahr später sieht sich nun auch der AC Mailand in einen Markenstreit verwickelt. Denn das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied mit Urteil vom 10.11.2021, dass der Fußballclub um den Superstar Zlatan Ibrahimovic sein Wappen (inklusive Schriftzug „AC Milan“) nicht als EU-Marke für Schreibwaren und Büroartikel schützen lassen darf. Grund sei eine Verwechslungsgefahr mit der älteren deutschen Marke „MILAN“, welche ebenfalls für Schreib- und Bürowaren eingetragen ist.

Der EuG führt hierzu aus:

„Die starke phonetische Ähnlichkeit und die mittlere visuelle Ähnlichkeit dieses Zeichens im Vergleich zur älteren deutschen Wortmarke MILAN rufen eine Gefahr der Verwechslung bei den Verbrauchern hervor, so dass nicht beide Zeichen gleichzeitig in der Union Schutz genießen können.“ (Urteil vom 10.11.2021, Az. T-353/20AC).

Nachdem der AC Mailand eine Registrierung seines Bildzeichens, welches Wappen und den Namen „AC Milan“ beinhaltet, beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) beantragte, erhob der deutsche Schreibwarenhersteller, der pikanterweise den Firmennamen „InterES“ trägt, aufgrund Ähnlichkeit mit ihrer eigenen älteren Wortmarke „MILAN“ Widerspruch gegen die Anmeldung. Dem Widerspruch gab das EUIPO statt.

Daraufhin schöpfte der AC Mailand den Instanzenweg aus und erhob Klage vor dem EuG gegen die Entscheidung. Ohne Erfolg. Eine ausreichende Unterscheidung der gegenüberstehenden Marken bestehe laut dem Gericht nicht etwa darin, dass die Marke des Fußballvereins das Wappen als zusätzliches Bildelement neben dem Clubnamen enthalte. Denn die Aufmerksamkeit des angesprochenen Publikums werde sich in erster Linie auf das Wortelement „AC MILAN“ konzentrieren, bei dem „MILAN“ das die Marke prägende Element sei.

Bei der Entscheidung, welche Marken anzumelden sind, müssen daher gerade auch große Fußballclubs den Bestand älterer Marken berücksichtigen. Hierzu ist eine sog. Kollisionsrecherche zu empfehlen. Dabei kann es des Öfteren zu Kollisionen mit bereits eingetragenen Marken kommen und es sollten sich die Clubs nicht darauf verlassen, dass der Verkehr Verwechslungen deshalb ausschließe, weil er die Clubmarke als solche identifiziere. Es empfiehlt sich daher schon vor der Anmeldung neuer Marken eine Markenstrategie in Angriff zu nehmen und die Anmeldungen nach den Gesichtspunkten der Kollisionsmöglichkeiten und der späteren Art und Weise der Benutzung der Marke auszurichten.