In dem Markenstreitverfahren um den DFB-Adler haben sich gestern Vertreter des DFB und der Handelskette Real vor dem OLG München eingefunden.

Real verwendete im Rahmen der diesjährigen Fußball-WM das Adler-Symbol des DFB auf mehreren zum Verkauf stehenden Produkten. Darin sieht der DFB eine Verletzung seiner Rechte an der Bildmarke des Adlers und erwirkte eine einstweilige Verfügung vor dem LG München I.

Da der DFB-Adler dem Bundesadler sehr ähnlich sieht und eine Marke nicht ins Markenregister eingetragen werden darf, wenn sie ein staatliches Hoheitszeichen enthält oder nachahmt (§ 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 MarkenG), hält Real den DFB-Adler für nicht schützenswürdig.
Der DFB beruft sich diesbezüglich darauf, dass der Adler bereits seit Anfang der 1920er Jahre als historische Verbandswappen verwendet wird, der Bundesadler jedoch erst seit 1950 das Wappen der Bundesrepublik Deutschland ist.

Sowohl beim Deutschen Patenent- und Markenamt (DPMA), als auch beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt  in Sachen Marken, Muster und Modellen (HABM) hat Real einen Löschungsantrag des DFB-Adlers gestellt. Vor dem OLG München versuchte es die einstweilige Verfügung des LG München aufzuheben.

Die Entscheidung des OLG’s liegt uns leider noch nicht vor, kann jedoch mit großer Spannung erwartet werden, da sie die Werbung und das Design für Fanarikel der Deutschen Fußballnationalmannschaft grundlegend beeinflussen kann.

 

 

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