Auch für die EM 2016 gibt es, wie schon in den Jahren 2006, 2008, 2010, eine Public Viewing Verordnung. Dieses Jahr trägt sie den Titel: „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016“.

Mit der am 13.5.2016 vom Bundesrat beschlossenen Verordnung soll sichergestellt werden, dass wir in Deutschland auch noch nach 22 Uhr gemeinsam jubeln dürfen, wenn uns Özil und Co. den Traum vom nächsten Titel näher bringen.

Die Verordnung ist allerdings kein Freibrief für Wirte, den Fernseher vor die Kneipe zu stellen und  sämtliche Fußballspiele in maximaler Lautstärke zu übertragen. Wie laut es werden darf hängt vom Gebietstyp ab. Liegt der zur Fanmeile umfunktionierte Schankvorgarten etwa in einem Mischgebiet dürfen tags 60 dB(A), von 20.00 bis 22:00 Uhr 55 dB(A) und ab 22:00 Uhr 50 dB(A) nicht überschritten werden, wie sich aus § 2 der Verordnung ergibt, der wiederum auf die Immissionsrichtwerte in § 2 Abs.  2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) verweist.

Eine Ausnahmegenehmigung wird immer dann benötigt, wenn die vorgegebenen Pegel überschritten werden oder soweit abweichende Vorschriften der Länder vorgehen, wie sich aus § 3 der aktuellen Public Viewing Verordnung ergibt.  In Berlin gilt etwa das LImSchG Berlin, welches die Nachtruhe (§ 3) und die Sonn-  und Feiertagsruhe (§ 4) besonders schützt. Öffentliche Veranstaltungen im Freien, zu denen auch außerhalb geschlossener Räume durchgeführte Public Viewings gehören, bedürfen einer Genehmigung nach § 11 LImSchG., wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind.

Wann Geräusche für Dritte in Berlin störend sind, ergibt sich aus der erst im letzten Jahr verabschiedeten Veranstaltungslärm-Verordnung. Nach § 9 der Verordnung sollen, um beim bereits gegebenen Beispiel zu bleiben, Veranstaltungen in Mischgebieten dann nicht störend sein, wenn tags (bis 22:00 Uhr) 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) nicht überschritten werden. Im Vergleich zur Public Viewing Verordnung bedürfte es einer Genehmigung danach nur, falls die ab 22:00 Uhr vorgegebenen, strengeren  Beurteilungspegel nicht eingehalten werden können. In der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr darf es in Berlin immer etwas lauter sein als im Rest der Republik.

Eine generelle Genehmigungspflicht oder bestimmte Antragsfristen lassen sich den maßgeblichen Vorschriften, anders als das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg meint, nicht entnehmen. Zu viel Zeit lassen sollte man sich trotzdem nicht, da die Gefahr besteht, dass die Anträge von den chronisch überlasteten Genehmigungsbehörden nicht mehr zeitig beschieden werden können.

Wie wir von den zuständigen Behörden in Berlin erfahren haben, wollen die meisten wieder einen großzügigen Maßstab anlegen.  Zu beachten ist allerdings, dass die Verordnung nur für den gemeinsamen Fußballspaß im Rahmen von öffentlichen Public Viewings und nur für die Zeit der Live-Übertragung der Fußballspiele der EM 2016 gilt. Wiederholungen und Spielberichtserstattungen sind von der Verordnung ebenso wenig umfasst, wie das private Fußballvergügen auf dem Balkon oder im Garten. Dies bedeutet auch, dass mit Abpfiff des Spiels, der Ton auszuschalten ist.

Diejenigen, die es ohne Genehmigung versuchen wollen, sollten daran denken, den Fernseher um 22:00 Uhr leiser zu drehen, um Problemen mit den Nachbarn und den Ordnungsbehörden von vornherein aus dem Weg zu gehen. Allen anderen helfen wir gerne weiter. Sprechen Sie uns an!

Weitere Informationen zu Public Viewings und der Frage, wann Genehmigungen von der UEFA oder Verwertungsgesellschaften einzuholen sind,  finden Sie in unserem Beitrag: Public Viewing zur Euro 2016 oder als Paper zum herunterladen: HÄRTING Paper Public Viewing zur EM 2016.

 

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