Seit dem 1. April gilt das neue Reglement bezüglich der Arbeit von Spielervermittlern im bezahlten Fussball. Mit der Einführung des neuen Reglements reagiert der DFB auf die Vorgaben der FIFA, die alle nationalen Verbände zur Umsetzung und Einhaltung von Mindestanforderungen zur Arbeit mit Vermittlern verpflichtet. Das Reglement bezieht sich auf Vereine, die dem DFB angehören, auf Spieler, sowie auf Vermittler, die in dem jeweiligen Verbandsgebiet (hier Deutschland) tätig werden.

Warum braucht es neue Regeln für Spielervermittler?

Das Geschäft von Spielervermittlern stand bisher in einem unseriösen Licht. Trotz Lizenzerfordernis sind rund 70% aller weltweiten Transfers von nicht lizenzierten Vermittlern abgewickelt worden. Nicht selten stehen Spielervermittler bereits bei Minderjährigen vor der Tür. Dies soll sich nun ändern. Um das offensichtlich nicht kontrollierbare Geschäftsfeld der Spielerberatung- und vermittlung in den Griff zu bekommen, mussten die bestehenden Regeln erneuert werden.

Interessant: der erste Schritt der Erneuerung ist ausgerechnet die Abschaffung der Lizenzierungspflicht für Spielerberater.

Warum wird die Lizenzierungspflicht für Spielerberater abgeschafft?

Mit Abschaffung der Lizenzierung reagiert die FIFA auf einen Umstand, der aufzeigt, dass das Verfahren der Lizensierung nicht zielführend war. Mit dem bisherigen Lizensierungsverfahren sollte nämlich der Zugang zur Tätigkeit als Vermittler kontrollierbar sein. Die bisherige Praxis hat aber gezeigt, dass trotz Lizenzerfordernis ein Großteil aller Transfers von nicht-lizenzierten Vermittlern abgewickelt wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass Verstöße gegen das Reglement kaum sanktioniert wurden. Mit anderen Worten: das Lizenzsystem war sinnlos.

So gab der damalige Sportdirektor des HSV, Frank Arnessen in einem Interview bekannt, beim Vertragsschluss mit dem Spieler Milan Badelj mit einem nicht lizenzierten Vermittler verhandelt zu haben. Die FIFA, welche das Reglement zur Lizensierung von Vermittlern vorgab, blieb jedoch –trotz aller Hinweise- untätig.

Strengere Regeln für Spielervermittler?

Statt eines weltweit gültigen Reglements – so wie es bisher der Fall war – gibt die FIFA nun nur noch Mindeststandards vor, die von den nationalen Verbänden umzusetzen sind. Mit der Neuregelung zur Anforderung an Spielervermittler, fällt die bisher notwendige Spielervermittlerlizenz weg.

Vermittler im Sinne des neuen Reglements ist jede natürliche oder juristische Person, die Spieler oder Vereine bei der Verhandlung im Hinblick auf den Abschluss eines Berufsvertrages oder Transfervereinbarung vertritt.

Welche Anforderungen bestehen an Spielervermittler?

Registrierung nach § 3

Seit dem 1. April können sich Spielervermittler unter der E-Mail-Adresse spielervermittlung@dfb.de registrieren.

Gemäß § 3 des DFB-Reglement für Spielervermittlung, hält der DFB ein Vermittlerregister bereit. Bei jeder Transaktion, an dem ein Vermittler beteiligt ist, muss der Spieler oder Verein – je nachdem, wer die Dienste des Vermittlers in Anspruch nimmt – den Vermittler in diesem Register eintragen.

Ein Spieler, bzw. der Verein, der die Dienste eines Vermittlers in Anspruch nimmt, muss unmittelbar nach Abschluss eines etwaigen Vertrages bei der DFB-Zentralverwaltung folgende Informationen über den Vermittler einreichen:

  • die verbindliche Vermittlererklärung
  • den Vermittlungsvertrag
  • ein erweitertes Führungszeugnis des Vermittlers
  • den Nachweis der Einzahlung der Registrierungsgebühr auf dem Konto des DFB (die Registrierungsgebühr für Spielevermittler beträgt 500 €).

Vor-Registrierung nach § 4

Gemäß § 4 des DFB-Reglement für Spielervermittlung, ist für Vermittler auch eine Vor-Registrierung möglich. Diese wird vom Vermittler selbst – unabhängig von einem Spieler oder Klub – vorgenommen.

Für eine Vor-Registrierung muss der Vermittler folgende Unterlagen einreichen:

  • Eine unterzeichnete Vermittlererklärung
  • Ein erweitertes Führungszeugnis des Vermittlers bzw. ein entsprechendes ausländisches Dokument
  • Den Nachweis der Einzahlung der Registrierungsgebühr (500€).

Die Vermittlererklärung ist dabei ein zentraler Bestandteil des neuen Reglements, da der Vermittler mit seiner Unterschrift bestätigt, sich bei der Ausübung seiner Tätigkeit an den Statuten und Reglements der FIFA, sowie der nationalen Verbände zu halten. Entsprechende Vermittlererklärungen werden vom DFB vorgegeben. Genau diese Unterwerfungspflicht wurde aber bereits kurz nach Inkrafttreten des Reglements durch das LG Frankfurt/Main für unzulässig erklärt. Das LG Frankfurt/Main hat dem Antrag auf Einstweilige Verfügung der Firma Rogon Sportmanagement, die in den Vorgaben des DFB einen unzulässigen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit sieht, gegen den DFB teilweise stattgegeben. Demnach müssen sich Spielerberater, die sich beim DFB registrieren lassen, nicht den Statuten und Regeln des Verbands unterwerfen.

Vereine und Spieler in der Verantwortung

Verstößt ein Verein, Spieler oder Vermittler gegen das neue Reglement, wird darin ein unsportliches Verhalten im Sinne der Bestimmungen des DFB und seiner Mitgliedsverbände gesehen.

Die Folgen unsportlichen Verhaltens sind maßgeblich in § 44 der DFB-Statuten verankert. Der Strafenkatalog reicht von einer Verwarnung über Geldzahlung bis hin zur Versetzung in eine tiefere Spielklasse. Diese Sanktionen richten sich an Spieler und Vereine. Unklar ist allerdings, welche Sanktionen Vermittler zu erwarten haben, wenn sie gegen das DFB Reglement verstoßen. § 9 Nr. 2 des neuen Reglements äußert sich dahingehend lediglich wie folgt:

„Der DFB veröffentlicht alle sportgerichtlichen Sanktionen gegen Vermittler und meldet sie der FIFA. Die FIFA-Disziplinarkommission entscheidet darüber, ob die Gültigkeit der Sanktionen gemäß FIFA-Disziplinarreglement weltweit ausgedehnt wird“.

Wird nun alles besser?

Mit Einführung der Neuregelung soll ein Rechtsrahmen zur strengeren Kontrolle und Überwachung von Transfers gewährleistet werden. Indem Vereine und Spieler nun die Registrierung ihrer Vermittler in Eigenregie vorzunehmen haben, liegt die Verantwortung zur Wahrung des Reglements auch vermehrt auf Seiten der Vereine/Spieler.

Für das Verbandsgebiet des DFB gibt es derzeit 167 vor-registrierte Spielervermittler. Eine Zahl der bereits tätig gewordenen Vermittler – also derer, die durch Vereine/Spieler zu registrieren sind – ist bisher nicht bekannt. Ob das Geschäftsfeld der Spielervermittler nun übersichtlicher, transparenter und kontrollierbarer wird, ist durch die Neuregelung nicht vorausgesetzt. Eines ist allerdings vorausgesetzt: Mit Abschaffung der Lizenzierung wird der Zugang zum ohnehin hart umkämpften Markt der Spielerberater- und vermittler erheblich vereinfacht. Das Licht der Seriosität hingegen bleibt unverändert.

 

 

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