Kaum eine andere Vertragsvereinbarung ist ein größerer Motor für Spielerwechsel als die Ausstiegsklausel. Auch wenn diese mittlerweile teils astronomische Summen erreichen, finden sich durch die hohe Finanzkraft der Vereine oft genug Abnehmer.

Die Vereinbarung von Ausstiegsklauseln ist ein Anliegen des Spielers. Durch sie kann er zu festgelegten Konditionen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt vor Vertragsende den Verein verlassen, ohne dass der Verein eine rechtliche Möglichkeit hat, dies zu verhindern.

Während es in Deutschland Vereinen und Spielern frei steht, Ausstiegsklauseln vertraglich festzuschreiben, gibt es in Spanien durch das dort geltende Arbeitsrecht sogar eine Pflicht zur Vereinbarung von Ausstiegsklauseln. Durch diese Regelung kommt es dort zur Festsetzung schwindelerregend hoher Ablösesummen.

Hierzulande verhandeln immer häufiger vor allem junge erfolgreiche Spieler mit ausgezeichneter sportlicher Perspektive Ausstiegsklauseln in ihre Verträge. Der Grund liegt auf der Hand. Die Vereine sind an einer langfristigen Bindung des Spielers interessiert, weil sie auf diese Weise ebenso langfristig die Qualität des Kaders sichern. Zudem verspricht sich der Verein eine hohe Ablösesumme, wenn der Spieler innerhalb der Vertragsbindung zu einem ambitionierteren Club wechseln möchte. Der Spieler hat aber andere Interessen. Entwickelt er sich sportlich erwartungsgemäß, steigt sein Marktwert und er weckt das Interessere anderer Clubs, wo er ggf. mehr verdienen kann und eine sportlich noch bessere Perspektive hat. Daher möchte er Gewissenheit haben, dass er während der Laufzeit seines Vertrages mit dem aktuellen Verein ohne Wenn und Aber wechseln kann, wenn ein Verein eine bestimmte Ablösesumme für ihn bietet.

In den Verhandlungen steht den Vereinen dagegen die Möglichkeit offen, die Gehaltsforderungen der Spieler zu drücken oder eine lange Vertragslaufzeit zu vereinbaren, wenn im Gegenzug eine Ausstiegsklausel vereinbart wird. Als Mario Götze 2012 bei Borussia Dortmund einen neuen Vertrag unterschrieb, beharrte er auf einer Ausstiegsklausel. Ohne sie hätte er seinen Vertrag nicht verlängert und wäre schlimmstenfalls nach Vertragsende ablösefrei gegangen. Durch die Ausstiegsklausel strich Dortmund immerhin 37 Millionen Euro ein, als Götze zur Saison 2013/2014 zum FC Bayern München wechselte.

Auch im neuen Vertrag von David de Gea bei Manchester United, dessen Wechsel zu Real Madrid unter peinlichen Umständen im letzten Moment gescheitert war, wurde eine Ausstiegsklausel in Höhe von etwa 41 Millionen Euro vereinbart. Auch wenn der von de Gea erwünschte Wechsel zu Real Madrid nicht realisiert wurde, befindet er sich jetzt in einer zufriedenstellenden Situation: er ist Stammtorhüter bei Manchester United und sollte er Real Madrid 41 Millionen Euro wert sein, wird der Wechsel wahrscheinlich im nächsten Sommer vollzogen.

Die Verhandlungshoheit verschiebt sich

Zwar sind Ausstiegsklauseln keine neue Erfindung. Jedoch werden heutzutage fast alle Spieler durch ihre Berater vermarktet. Daher kommt es oft dazu, dass Informationen über Ausstiegsklauseln von den Beratern an andere Vereine herangetragen werden. Vertragsverhandlungen können dann direkt mit dem Spieler geführt werden, der die Ausstiegsklausel im Vertrag hat.

Auch wenn es im Transferreglement der Fifa klar lautet: „Beabsichtigt ein Verein, einen Berufsspieler zu verpflichten, so muss dieser Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen aktuellen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen“, halten sich hieran nicht alle Vereine. Sowohl der  Transfer von Leon Goretzka vom VfL Bochum zu Schalke 04 als auch der von Mario Götze von Borussia Dortmund zum FC Bayern sorgten für Unmut bei den abgebenden Vereinen, da (zunächst) direkt mit den Spielern verhandelt wurde.

Trotzdem sieht die Deutsche Fußball-Liga (DFL) keine Notwendigkeit für Vorschriften bei Ausstiegsklauseln. Da die Verträge zwischen Spielern und Vereinen geschlossen werden, bedürfe es keiner Reglementierung seitens der DFL, so der ehemalige Geschäftsführer Andreas Rettig.

Ausstiegsklauseln als Risiko

Auf dem heutigen internationalen Transfermarkt, der sich vor allem explodierende Ablösesummen auszeichnet,  bergen Ausstiegsklauseln auch Gefahren für die Vereine. Unter der Annahme, kein Verein würde so schnell 45 Millionen Euro für einen 19-jährigen Julian Draxler bezahlen, vereinbarte er mit diesem eine Ausstiegsklausel.

Als das Vertragsdetail im Sommer 2014 bekannt wurde, meldeten sich schlagartig zahlreiche englische Vereine, die bereit waren, 45 Millionen Euro zu zahlen. Zwar blieb Julian Draxler in der darauffolgenden Saison beim FC Schalke 04, Horst Heldt ärgerte sich trotzdem darüber, dass er die Zahlungsbereitschaft der englischen Vereine unterschätzt hatte und die Ablösesumme im Vertrag nicht höher angesetzt hatte.

Auch finanzschwache Vereine können profitieren

Generell gilt: je finanzstärker und sportlich erfolgreicher ein Verein, desto weniger ist er auf die Vereinbarung von Ausstiegsklauseln angewiesen, da er in der Lage ist hohe Gehälter zu zahlen. Außerdem gibt es neben sportlich erfolgreichen Vereinen wie dem FC Bayern München wenig Wechselalternativen für die Spieler, wenn sie weiterhin Titel gewinnen wollen. Nicht umsonst kündigten sowohl der FC Bayern München als auch Borussia Dortmund an, keine Ausstiegsklauseln mehr in den Spielerverträgen vereinbaren zu wollen.

Aber auch für finanzschwächere Vereine haben die Ausstiegsklauseln eine positive Seite: man kann das Gehaltsniveau der Spieler verringern und sie (vorerst) im Verein halten. Bei einer positiven Entwicklung des Spielers können die Vereine zudem eine Menge Geld verdienen. Nicht umsonst hat Borussia Gladbach durch die Ausstiegsklausel von Marco Reus und seinen Verkauf an Borussia Dortmund den größten Transfererlös der Vereinsgeschichte generiert. Selbiges gilt für Borussia Dortmund mit Mario Götze. Dieser Effekt wird sich durch die Mehrung von Kapital auf den nationalen und internationalen Transfermärkten noch verstärken.

Auf der anderen Seite verlieren die Vereine an Planungssicherheit. Will ein Spieler die Ausstiegsklausel ziehen, während ein Verein bereit ist die festgelegte Summe zu zahlen, bleibt dem Verein nichts anderes möglich als dies zu akzeptieren. Dies kann im schnelllebigen und sensiblen Transfersystem des internationalen Fußballs äußerst schnell geschehen.

 

 

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