425.818,11 € – Um sich den Polizeieinsatz eines Risikospiels bezahlen zu lassen, hat das Bundesland Bremen einen Kostenbescheid an die DFL geschickt.

Gesetzesänderung zur Kostenerstattung

Um eine solche Kostenerstattung ermöglichen zu können, wurde extra das bremische Gebühren- und Beitragsgesetz geändert (in Kraft seit: 08.11.2014). Demnach kann bei gewinnorientierten Veranstaltungen, an denen mehr als 5000 Personen teilnehmen und ein erhöhter Polizeiaufwand erforderlich ist, eine Gebühr beim Veranstalter erhoben werden.

Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz heißt es dazu:

„Eine Gebühr wird von Veranstaltern oder Veranstalterinnen erhoben, die eine gewinnorientierte Veranstaltung durchführen, an der voraussichtlich mehr als 5000 Personen zeitgleich teilnehmen werden, wenn wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird“ (§4 Abs.4 BremGebBeitrG).

Ein mit dem Gesetz einhergehendes Dilemma wird vor allem mit der pauschalisierenden und allgemeinformulierten Auslegung eines Risikospiels deutlich. Vom Gesetzeswortlaut ausgehend, ist die Kostenerstattung eines Polizeieinsatzes dann gerechtfertigt, wenn es in der Vergangenheit bei einem Fußballspiel zu einem erhöhten Polizeieinsatz gekommen ist.

„(…) wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen (…)“.

Bei normalen Fußballspielen kommen in der Regel 200 Polizisten zum Einsatz. Bei Spielen, bei denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko zu erwarten ist (Risikospiel), können es schon mal 1.200 Polizisten sein.

Die Gesetzesformulierung lässt viel Freiraum in der Auslegung, ab wann ein Spiel als Risikospiel und der damit zusammenhängende Polizeiaufwand als außerordentlich gilt.

Nordderby Bremen vs. Hamburger SV

Konkret geht um das Spiel vom 19. April 2015. Zur Gefahrenabwehr kamen an dem Wochenende 950 Polizisten aus vier verschiedenen Bundesländern zum Einsatz. Nach eigenen Angaben muss Bremen rund 200.000€ an die jeweils beteiligten Länder zahlen und für weitere Kosten des Großeinsatzes aufkommen.

Mit der Gesetzesänderung hatte Bremen das Vorhaben einer Kostenerstattung bereits angekündigt. Der Polizeieinsatz des Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV wurde der Deutschen-Fußball-Liga (DFL) in Rechnung gestellt. Bremen ist das bislang einzige Bundesland, das sich den Polizeieinsatz eines Fußballspiels von der DFL bezahlen lassen will.

Geht das denn so einfach?

Es ist zu erwarten, dass die DFL den Forderungen nicht allzu schnell nachkommen wird. Bereits im Vorfeld lehnte die DFL eine Kostenübernahme ab und kündigte rechtliche Schritte an. Tatsächlich ist der Vorstoß Bremens aus rechtlicher Sicht -nicht alleine aufgrund der weit gefassten Formulierungen – fragwürdig. Die Kosten der Gefahrenabwehr gelten als genuin staatlicher Aufgaben. Bei Veranstaltungen, an denen die Gesellschaft ein großes Interesse hat, muss der Staat für die Sicherheit sorgen. Die Abwälzung der Kosten zur Gefahrenabwehr auf Private, entspricht nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmungsgrundsatz – nach der es Aufgabe des Staates ist, für die öffentliche Sicherheit zu sorgen.

Bevor weitere Länder dem Beispiel Bremens folgen, dürften sie zunächst auf eine Absicherung des Vorhabens durch ein Gerichtsurteil hoffen.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung und Klärung der Frage, wie weit die Änderung des bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes in den verfassungsrechtlichen Bestimmungsgrundsatz zur öffentlichen Sicherheit eingreift, ist zu erwarten.

 

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