2007 wechselte Jerome Boateng für 1,1 Mio. EUR von Hertha zum HSV. Der damals 18-jährige galt als großes Talent und der Preis als marktgerecht. In dieser Saison wechselt der Nachwuchsspieler Jonathan Tah für ca. 8 Mio. EUR vom HSV zu Bayer Leverkusen. Die Preise der jungen Spieler steigen. Vereine fangen an, frühzeitig auf Nachwuchssuche zu gehen und verpflichten sich zur Förderung junger Talente.

Die Förderung junger Talente

Die Verpflichtung eines Nachwuchsspielers, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, geschieht mit Hilfe eines Fördervertrages. Aufgrund der Minderjährigkeit des Spielers gelten für Förderverträge bestimmte Schutzvorschriften. Dem Gesetz nach gilt ein Minderjähriger, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, als beschränkt geschäftsfähig. Zum wirksamen Abschluss eines Fördervertrages bedarf es in diesem Fall die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Erst mit Erreichen der Volljährigkeit, und somit der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit, kann der Spieler selbst über einen Vertragsabschluss entscheiden.

Die Vorgaben der FIFA

Der Weltfußballverband FIFA stellt hohe Anforderungen an die Schutzwürdigkeit minderjähriger Spieler. So darf beispielsweise ein Wechsel des Spielers nur innerhalb der Europäischen Union stattfinden. Der Verein verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass der Spieler nicht nur eine entsprechende sportliche Ausbildung, sondern gleichzeitig auch eine akademische/schulische Ausbildung erhält.

Zur Laufzeit von Förderverträgen gibt die Satzung der FIFA klare Vorgaben. Demzufolge darf ein Fördervertrag mit einem minderjährigen Spieler nur für eine Laufzeit von maximal 3 Jahren abgeschlossen werden.

Im FIFA  – Reglement heißt es dazu:

Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Klauseln mit längerer Laufzeit werden nicht anerkannt (Art. 18.2 Reglement bezüglich des Status und Transfer von Spielern).

Nationale Verbände wie der Deutsche Fußball Bund (DFB) und die Deutsche Fußballliga (DFL) haben sich in ihren Satzungen den Bestimmungen der FIFA unterworfen.

Problematisch in diesem Zusammenhang ist, dass gerade die Vorgabe zur Vertragslaufzeit von Minderjährigen in der Spielerordnung des DFB anders gefasst ist. Hier ist eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren plus einer Verlängerungsoption von 2 weiteren Jahren zulässig.

Transferzoff um Sinan Kurt

Der Nachwuchsspieler Sinan Kurt hatte als 16-jähriger einen Fördervertrag bei Borussia Mönchengladbach mit einer Laufzeit von 3 Jahren bis zum 30. Juni 2015 geschlossen. Gleichzeitig unterschrieb er einen Anschlussvertrag, der ab 1. Juli 2015 für ein Jahr – bis 1 Juli 2016 – gelten sollte. Nach Beendigung des Fördervertrages kam es zum Wechsel des Spielers zum FC Bayern München. Borussia Mönchengladbach wollte Sinan Kurt nicht gehen lassen und berief sich auf den geschlossenen Anschlussvertrag.

Nun stellt sich die Frage, ob diese Kombination aus Fördervertrag plus Anschlussvertrag zulässig ist.

Da es sich bei der Verpflichtung eines Nachwuchsspielers im Profifußball um den langfristigen Aufbau eines Talentes handelt, sind Vereine regelmäßig daran interessiert, den Spieler möglichst lange an sich zu binden. Ein diesbezügliches Dilemma wird vor allem dann deutlich, wenn man bedenkt, dass ein Verein erheblich in die Ausbildung eines Spielers investiert. Den Aufwand will sich ein Verein bei einem späteren Wechsel des Spielers durch eine entsprechende Ablösesumme vergüten lassen, beziehungsweise vom Talent des Spielers selbst profitieren – ihn in den eigenen Reihen behalten.

Da Vereine den Regelungen des DFB und DFL, diese wiederum den Statuten der FIFA unterliegen, sind Lizenzvereine an den Vorgaben der FIFA gebunden. Das hat zur Folge, dass die Kombination aus Fördervertrag (max. 3 Jahre) plus zeitgleich geschlossenem Anschlussvertrag gegen die Satzung der FIFA verstößt. In einem Rechtsstreit zwischen beteiligten Parteien ist eine solche Vereinbarung nicht wirksam.

Der Anschlussvertrag zwischen Sinan Kurt und Borussia Mönchengladbach ist somit nichtig. Der Wechsel zum FC Bayern ist aus rechtlicher Sicht problemlos gewesen.

Der Markt regelt den Preis…

So funktioniert es in der Wirtschaft, wie auch im Fußball. Wenn ein Verein Top-Talente will, müssen sie dafür zahlen. Der Anstieg des Marktwertes junger Spieler verdeutlicht, dass auf Seiten der Vereine große Nachfrage besteht. Da eine Bindung durch Förderverträge mit U18 Spielern nur auf eine bestimmte Zeit möglich ist, stehen junge Spieler, die mit unter von Top-Klubs ausgebildet wurden, schnell wieder auf dem freien Markt zur Verfügung.

Kürzlich kaufte Manchester City den gerademal 20-jährigen Raheem Sterling für eine Ablösesumme von 63 Mio. EUR aus Liverpool. Auch wenn es sich dabei nicht um einen Fördervertrag handelt, wird deutlich, dass die Marktpreise der jungen Spieler den Wert gefestigter Spieler teilweise enorm übersteigen.

Festzuhalten bleibt, dass angesichts der wachsenden Beliebtheit an jungen Talenten eine starke Marktentwicklung ihren Lauf genommen hat. Bei der Ausgestaltung von Förderverträgen sind Vereine grundsätzlich frei. In Bezug auf Verträge mit minderjährigen Spielern gelten jedoch verschärfte Bestimmungen,  wobei die Vorgaben der FIFA und der nationalen Verbände zu befolgen sind.

 

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