Der US-Privatsender Discovery hatte sich bereits im vergangenen Sommer die TV-Rechte für die Olympischen Sommer- und Winterspiele zwischen 2018 und 2024 im Raum „Europa“ gesichert. Darunter fallen die Winterspiele 2018 in Pyeongchang und die Sommerspiele 2020 in Tokio. ARD und ZDF waren daher darauf angewiesen, Sublizenzen für die Übertragung der Spiele in Deutschland von Discovery zu erwerben. Wie sich jüngst herausstellte, sind die Verhandlungen gescheitert.

Discovery wird die Spiele im Tochtersender Eurosport übertragen. Eurosport ist in Deutschland frei empfangbar. Dieser Umstand hat die Verhandlungsposition der öffentlich-rechtlichen Sender nicht gestärkt. Denn nach § 4 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) müssen sog. Großereignisse im Free-TV übertragen werden. Großereignisse im Sinne dieser Vorschrift sind u.a. die Olympischen Sommer- und Winterspiele. Dies schließt es zwar nicht aus, dass Privatsender die Übertragungsrechte an solchen Ereignissen erwerben und im Pay-TV übertragen. Sie müssen dann aber dafür sorgen, dass die Ereignisse zeitgleich oder geringfügig zeitversetzt im allgemein zugänglichen Fernsehen empfangen werden können. Hierzu können sie Dritten Lizenzen gegen angemessene Lizenzgebühren einräumen. Bei Uneinigkeit über die Höhe der Lizenz wird eine Schlichtungsstelle eingesetzt.

Angesichts der freien Empfangbarkeit von Eurosport wird es hierzu in der vorliegenden Ausgangslage nicht kommen.