Nach FC Barcelona sind nun auch die beiden Madrider Klubs, Real Madrid und Atletico Madrid, mit einer Transfersperre belegt worden. Während die Sperre für Barcelona mit der hiesigen Wintertransferperiode 2015/16 zu Ende ging, soll die Transfersperre für die Madrider Klubs für die kommenden zwei Transferperioden gelten.

Mit dem Transferverbot macht der Weltfußballverband FIFA von der Möglichkeit gebrauch, Vereine die gegen die FIFA Statuten verstoßen zu sanktionieren. Laut der Pressemitteilung der FIFA werden die beiden Klubs damit für „Verstöße im Zusammenhang mit dem internationalen Transfer und der Registrierung von Spielern unter 18 Jahren bestraft“. Zudem wurden die Klubs mit Geldstrafen in Höhe von 330.000 Euro für Real Madrid und 825.000 Euro für Atletico belegt. Beide Klubs wurden von seitens der FIFA angewiesen „die Situation aller fraglichen minderjährigen Spieler binnen 90 Tagen zu legalisieren“.

Schutz Minderjähriger Spieler

Der Weltfußballverband FIFA stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit jungen Spielern. Dabei geht es zu einem um die gerechte Förderung junger Talente, aber auch um die Schutzwürdigkeit der Spieler bei einem Vereinswechsel.

Artikel 19 des FIFA Reglements bezüglich des Status und Transfer von Spielern sieht zum Schutz Minderjähriger Spieler vor, dass ein internationaler Transfer nur dann durchgeführt werden darf, wenn der Spieler mindestens 18 Jahre alt ist.

Nur in bestimmten Ausnahmefällen dürfen Minderjährige Spieler ins Ausland wechseln

So ist ein Wechsel zum Beispiel möglich, wenn die Eltern des Spielers den Wohnsitz im neuen Land aus Gründen annehmen, die nichts mit dem Fußball zu tun haben. Zudem kann ein Spieler ins Ausland wechseln, wenn der Wechsel innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWG) stattfindet und der Spieler zwischen 16 und 18 Jahre alt ist. Weiter darf ein internationaler Transfer durchgeführt werden, wenn der Spieler höchstens 50 Kilometer von der Landesgrenze entfernt wohnt und der neue Verein ebenfalls nur höchstens 50 Kilometer auf der anderen Seite der Grenze liegt, sodass zwischen Wohnsitz des Spielers und dem Sitz des Vereins höchstens 100 Kilometer liegen.

Werden diese Voraussetzungen von einem Verein nicht eingehalten, kann die FIFA von ihrem Disziplinär-Reglement Gebrauch machen. Als Sanktionen gegen Vereine sieht das Reglement unter Anderem vor:

  • Geldstrafen
  • Abzug von Punkten
  • Zwangsabstieg in eine tiefere Spielklasse
  • Annullierung eines Spielergebnisses und
  • Transfersperren

Worum geht es bei dem Transferverbot?

Die Regelung zur Transfersperre hört sich auf dem ersten Blick nach einer harten Sanktion an. So stellt man sich nun einen gelähmten Fußballclub vor, der auf dem Transfermarkt nichts mehr zu melden hat. Dennoch hat der zuletzt mit einer solchen Sperre belegte FC Barcelona gezeigt, wie man aus der Situation das Beste herausziehen kann. Barcelona hat während der laufenden Transfersperre sogar den Topspieler Aleix Vidal unter Vertrag genommen, welcher mit Ablauf der Transfersperre im Januar nun auch offiziell Spielberechtigt ist. Damit war Vidal nur einer von 77 durchgeführten Spielertransfers.

In der Tat stellt die Transfersperre eine eher weiche Regelung dar, die für Fußballclubs immer noch viel Freiraum zur Mitgestaltung des Transfermarktes lässt. So ist es den Vereinen auch während der laufenden Transfersperre möglich, Spieler zu verkaufen und auch neue Spieler unter Vertrag zu nehmen. Die neu erworbenen Spieler dürfen lediglich nicht für Pflichtspiele registriert, gemeldet, geschweige denn eingesetzt werden. Davon betroffen sind alle relevanten Wettbewerbe der UEFA und FIFA, sowie deren Verbände. Im Fall der spanischen Klubs sind das Spiele des spanischen Fußballverbands RFEF. So bleibt es den Vereinen trotz der Sperre möglich, sich neu zu formatieren und den Transfermarkt mit zu gestalten.

 

Was im Fall der Transfersperren der beiden Madrider Klubs passieren wird, bleibt noch abzuwarten. Eine Möglichkeit ist, dass sie gegen die Entscheidung der FIFA zunächst Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS einlegen werden. Sollte der CAS das Urteil der FIFA aufrechterhalten, fängt die Transfersperre ab 1. Februar an zu laufen. Bis dahin können beide Klubs Spieler kaufen und diese dann auch gleich einsetzen.

 

 

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