ABWÄLZUNG VON VERBANDSSTRAFEN AUF ZUSCHAUER
Kommt es in Stadien während Sportveranstaltungen zu Zuschauerausschreitungen, so bittet der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die ausrichtenden Vereine zur Kasse. Die Verbandsstrafe muss zunächst der Verein selbst tragen, er kann jedoch die Zuschauer aufgrund ihres Fehlverhaltens in Regress nehmen. Dies entschied das Landgericht Köln […]