BGH ZUR WERBUNG MIT OLYMPISCHEN BEGRIFFEN
Der Bundesgerichtshof hat sich endlich mit einem Fall befassen dürfen, in dem um die Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Olympischen Spiele in der Werbung gestritten wurde. Erfreulich: Der BGH räumt mit der falschen Vorstellung auf, dass jede werbliche Bezugnahme auf die Olympischen Spiele unzulässig sei. Die Verwendung der olympischen Bezeichnungen im allgemeinen Sprachgebrauch bleibt uneingeschränkt möglich. […]