DER FALL HEINZ MÜLLER UND SEINE KONSEQUENZEN
EIN ZWEITES BOSMAN-URTEIL? Das Arbeitsgericht Mainz hat im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts Heinz Müller entschieden, dass sein befristeter Arbeitsvertrag nicht rechtmäßig war. In der Eigenart der Fußballbranche liege kein sachlicher Grund, der eine wiederholte Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertigt. Das Urteil könnte […]