JURISTISCHES EINMALEINS: STADIONVERBOT – „IM ZWEIFEL GEGEN DEN ANGEKLAGTEN?“
Wer sich über die Stadion- und allgemeine Rechtsordnung hinwegsetzt, unbeteiligte Zuschauer, Spieler und Ordner in Gefahr bringt, muss draußen bleiben. Es ist ein berechtigtes Anliegen der Fußballvereine, Störer von ihren Stadien fernzuhalten. […]