Auf Antrag der FIFA hat das Landgericht (LG) Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Ticket-Verkaufsplattform Viagogo erlassen. Dem Unternehmen ist es nunmehr untersagt, Tickets für die kommende FIFA Fussball-Weltmeisterschaft in Russland anzubieten, bevor die Tickets von der FIFA offiziell zugeteilt wurden oder Viagogo im Besitz etwaiger Tickets ist.

Tatsächlich hat der Ticket-Anbieter Viagogo bereits jetzt begonnen, Tickets für die anstehende WM zu verkaufen. Dabei ist Viagogo noch gar nicht im Besitz über gültige und Lieferbare Tickets. Die FIFA selbst beginnt erst im April 2018 mit dem Versand von Tickets. Tickets, die vor diesem Datum auf dem Zweitmarkt angeboten werden, existieren also gar nicht. Für Käufer besteht also das Risiko, dass sie ihre bezahlten Tickets letztlich gar nicht erhalten.

Das Hamburger Gericht hat dem vorzeitigen Ticket-Verkauf nun einen Riegel vorgeschoben. Indem den Kunden vorgespiegelt wird, über gültige und lieferbare Tickets zu verfügen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist, liegt ein irreführendes Verhalten des Anbieters und somit ein verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, sind jegliche unwahre und zur Irreführung geeignete geschäftliche Handlungen unlauter und somit, gemäß § 3 UWG, verboten.

Ferner wird im Anbieten von noch nicht vorhandenen (überteuerten) Tickets eine gezielte Behinderung der FIFA in Bezug auf ihren eigenen Ticketverkauf gesehen (§ 4 Nr. 4 UWG).

Bei Verstößen gegen die Verfügung droht Viagogo ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Die FIFA kündigte zudem an, sämtliche Tickets, die über nicht zugelassene Anbieter wie  Viagogo erworben wurden, für ungültig zu erklären und bei Einlasskontrollen am Stadion herauszufischen.

 

 

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