Das Bundeskartellamt ermittelt gegen den DFB wegen der umstrittenen Vergabepraxis für Eintrittskarten zur Fußball-EM.

Es war noch nie leicht an EM oder gar WM-Tickets zu gelangen. Entweder geht der Großteil der Tickets an Funktionäre, oder die Ticketpreise liegen im Unbezahlbaren. Zur diesjährigen Fußball-Europameisterschaft in Frankreich hat sich der Deutsche Fußballbund (DFB) eine neue Vergabepraxis ausgedacht. Ein Entgegenkommen für alle Fußballfans? Wohl kaum!

Jedem an der EM teilnehmenden Nationalverband steht ein bestimmtes Kontingent an Tickets zur Verfügung. Wie diese Tickets auf die nationalen Fans aufgeteilt werden, ist dabei Sache der Verbände.

Die DFB-Ticketvergabe zur EM 2016

Der Deutsche Fußballbund (DFB) verteilt die Tickets in mehreren Bewerberrunden. Dabei haben Fans die Möglichkeit, sich auf ein Ticket zu bewerben. Unter allen Bewerbern werden dann die Tickets in unterschiedlichen Losungsrunden verteilt. Neu bei der diesjähren Ticketvergabe war jedoch,  dass es nicht jedem Fan möglich war, sich auf ein Ticket zu bewerben. Nur registrierte Fans im DFB eigenen Fanclub „Fan Club Nationalmannschaft“ waren dazu berechtigt, an den Bewerbungsrunden teilzunehmen.

Im Klartext heißt das: Möchte sich ein Fan für ein Ticket der EM 2016 bewerben, muss er zunächst in den Fanclub des DFB eintreten. Nur ein dort registriertes Mitglied hat die Möglichkeit, an der Bewerberrunde teilzunehmen. Wohlbemerkt: Es geht dabei lediglich um die Teilnahme an der Bewerbung für ein Ticket. Der Clou: Die Mitgliedschaft im Fanclub ist kostenpflichtig und nicht unter 12 Monaten möglich.

Das Kartellamt ermittelt

Der DFB steht nun unter Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

Der DFB hat von Natur aus wenig Wettbewerber, was dazu führt, dass der Verband über weitreichende Verhaltensspielräume verfügt. Eine solche wirtschaftliche Machtstellung ist jedoch nicht verboten. Verboten ist es aber, diese Marktmacht missbräuchlich auszunutzen.

Wenn der DFB, als alleiniger Kartenanbieter, den Verkauf der Karten nun daran koppelt, auch gleichzeitig ein anderes Produkt (die Mitgliedschaft im Fanclub) zu verkaufen, kann dies durchaus als Ausbeutungsmissbrauch klassifiziert werden. Faktisch handelt es sich somit um einen verdeckten Preisaufschlag. Hinzu kommt, dass die Aufnahmegebühr sowie der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in jedem Falle zu zahlen sind. Auch dann, wenn die Ticketbeantragung erfolglos war.

Mögliche Konsequenzen

Kommt das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass der DFB tatsächlich missbräuchlich gehandelt hat, könnte dies folgende Sanktionen nach sich ziehen:

  • Das Bundeskartellamt hat im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Möglichkeit, das beanstandete Verhalten des DFB zu untersagen. In Anbetracht des bereits durchgeführten Ticket-Vergabeverfahren und der zeitlich kurz bevorstehenden Europameisterschaft in Frankreich, dürfte diese Sanktion wohl ins Leere laufen. Denkbar wäre hier aber eine Rückerstattung der Fanclub-Beiträge für die von der Maßnahme betroffenen.
  • Zum Anderen kann der DFB im Wege eines Ordnungsmittelverfahrens mit Bußgeldern belegt werden.

 

Der DFB begründet die Verkaufspraxis unter Anderem damit, dass somit eine erhöhte Sicherheit und mögliche Stadionverbote durchgesetzt werden könnten. Stellt sich nun die Frage, ob die Sicherheit ohne Mitgliedschaft im Fanclub in Gefahr wäre, oder ob sich ein mögliches Stadionverbot nicht auch auf andere Weise durchsetzen lässt.

Schließlich ist die vorherige Registrierung zum Erwerb eines EM- oder WM Tickets nichts Neues.

 

 

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