Das Transfergeschäft im professionellen Fußball bricht nicht nur Jahr für Jahr Schallmauern bei den Ablösesummen. Die vertraglichen Abreden zwischen Spielern und Vereinen sowie zwischen den transferierenden Clubs wird immer komplexer und erfinderischer. Selten wechseln hoffnungsvolle Spieler heute noch nach Ablauf ihres Vertrages. Daher kommt es zu Transferverträgen zwischen den Vereinen. Damit die Transfers für alle Seiten wirtschaftlich aber zugleich auch sportlich vernünftig sind, werden Clubs bei der Vertragsgestaltung immer kreativer. Ausgangspunkt ist dabei vor allem folgende Konstellation:

  • Der zu transferierende Spieler ist talentiert aber noch entwicklungsfähig. Der abgebende Verein kann ihn aufgrund der Qualität des restlichen Kaders nicht einsetzen, will ihm aber Spielpraxis bei einem anderen Club gewähren. Entwickelt sich der Spieler erwartungsgemäß, stoßen Interessen aufeinander. Der abgebende Verein hätte den Spieler gerne zurück, der aufnehmende Verein möchte ihn gerne weiterbeschäftigen.

Beliebt sind sog. Leihgeschäfte mit Kaufoption zugunsten des aufnehmenden Vereins oder Transfers mit Rückkaufsklauseln zugunsten des abgebenden Vereins. In der jüngeren Vergangenheit gab es solche Vereinbarungen bei den Transfers von Dani Carvajal (Bayer Leverkusen / Real Madrid), Alvaro Morata (Juventus Turin / Real Madrid), Thorgan Hazard (Borussia Mönchengladbach / FC Chelsea) oder Kingsley Coman (Bayern München / Juventus Turin).

Wir erklären einmal, worum es sich dabei handelt.

Rückkaufklauseln

Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt. Dadurch gewährleistet der verkaufende Verein, den Spieler nicht endgültig zu verlieren, sollte er sich bei seinem neuen Verein weiterentwickeln und das Interesse des Verkäufervereins wieder wecken.

Durch eine Rückkaufklausel verliert der Käuferverein zwar an Planungssicherheit, jedoch ist die für den Spieler zu zahlende Ablösesumme meistens geringer. Hierin liegt der Vorteil für den Käuferverein: er kann sich mit einem Spieler verstärken, den er unter Umständen ohne Rückkaufklausel nicht hätte finanzieren können. Sollte der Spieler seine Fähigkeiten unter Beweis stellen können und die Rückkaufoption gezogen werden, kann oft ein Betrag eingenommen werden, der die gezahlte Ablösesumme übersteigt.

Vielfach wird vereinbart, dass sich die Rückkaufsumme beim Eintreten bestimmter Ereignisse erhöht. Beispiele sind eine Mindestanzahl von absolvierten Pflichtspielen innerhalb einer Saison oder Länderspieleinsätze. Somit sind auch die Spieler potentielle Profiteure einer Rückkaufklausel, da der Käuferverein ein Interesse daran hat, die Rückkaufsumme zu erhöhen – beispielsweise durch einen häufigen Einsatz des Spielers in Pflichtspielen.

Außerdem besitzt der Käuferverein die Möglichkeit, die Rückkaufklausel „aufzukaufen“. Da die Rückkaufklausel eine Individualvereinbarung ist, kann sie von den Vertragsparteien in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben werden. Das geschieht gewöhnlich durch eine Zahlung an den Verkäuferverein. Eine Möglichkeit, über die wahrscheinlich auch Juventus Turin nachdenkt. Zur Saison 2014/15 wechselte Álvaro Morata für 20 Millionen Euro von Real Madrid nach Turin. Allerdings besitzt Real eine Rückkaufoption und kann Morata 2016 für 30 Millionen oder 2017 für 35 Millionen Euro zurückkaufen. Sollte Juventus jedoch längerfristig mit dem Spieler planen, wird sich der Verein mit der Möglichkeit auseinandersetzen, die Rückkaufoption Reals zu beseitigen.

Leihe mit Kaufoption

Im Gegensatz zu Rückkaufklauseln, die bei Spielerverkäufen vereinbart werden, werden Kaufoptionen bei Ausleihen vertraglich festgeschrieben. Sie räumen dem ausleihenden Verein das Recht, nicht jedoch die Pflicht ein, einen Spieler nach Ende der Leihe durch Kauf fest zu verpflichten. Die Höhe der Kaufsumme wird zusammen mit dem Leihvertrag festgelegt und richtet sich bei jüngeren Spielern vor allem nach der erwarteten Entwicklung des Spielers. Auch die Kaufsumme kann von mehreren Variablen wie der Anzahl der Pflichtspieleinsätze abhängig gemacht werden. Teilweise werden Kaufoptionen auch automatisch gezogen, beispielsweise wenn der ausgeliehene Spieler eine festgelegte Mindestanzahl an Pflichtspielen absolviert.

Unterschieden werden muss die Leihe mit Kaufoption von der Leihe mit Kaufverpflichtung. An die Ausleihe eines Spielers schließt sich hierbei nahtlos ein Kauf an. Im Ergebnis ist sie nichts anderes als eine Ratenzahlung, da sie dem ausleihenden Verein die Möglichkeit gibt, die Transfersumme zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen. Angeblich sollen sich Borussia Dortmund und der FC Sevilla bei der Leihe von Ciro Immobile, der nach einem erfolglosen Jahr beim BVB an Sevilla ausgeliehen wurde, auf dieses Transfermodell geeignet haben.

Was passiert jedoch, wenn ein dritter Verein nach Ende der Ausleihe eine Summe bietet, die über der Kaufsumme der Kaufoption liegt? Atletico Madrid lieh für Saison 2014/2015 den Verteidiger Toby Alderweireld an den FC Southampton aus, welcher eine Kaufoption mit einer Kaufsumme von 6,8 Millionen Euro besaß. Diese wollte der FC Southampton ziehen, zeitgleich bot Tottenham Hotspur jedoch 11,5 Millionen Euro für Alderweireld. Nach der Saison 2014/2015 wechselte der Spieler für diese Summe zu Tottenham. Atletico Madrid hatte zwar die Möglichkeit, dem FC Southampton seine Kaufoption für 1,5 Millionen Euro „abzukaufen“, die Frist hierfür jedoch verpasst. Es ist wahrscheinlich, dass Atletico eine Ausgleichszahlung an den FC Southampton leistete, um den Spieler zu Tottenham transferieren zu können.

 

 

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