Das US-Amerikanische Marken-und Patentamt (US Patent & Trademark Office) wird sich in Kürze mit dem Hirschkopf-Logo von Jägermeister und dem des Basketballklubs Milwaukee Bucks befassen.Jägermeister reichte gegen die Registrierung des neuen Logos der NBA-Mannschaft eine Beschwerde ein, da dessen Hirschkopf zu Verwechslungen mit einer eingetragenen Jägermeistermarke führe.

Dem Leitspruch von Milwaukee Bucks „FEAR THE DEER“ folgend, stellte der Klub ihr neues Logo im Wege eines Rebranding-Projekts vor. Wie auch beim Jägermeister-Logo handelt es sich um einen Hirschkopf umrandet von konzentrischen Kreisen. Dabei ist der Hirsch seit der Gründung 1968 begleitendes Wappen der Mannschaft, auch wenn es sich auch im Laufe der Zeit von einem eher lieb zu einem böse blickenden Hirsch wandelte.

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Bildquelle: www.bluelefant.com

Warum stört sich Jägermeister am Logo eines NBA-Clubs – sind ein Likörhersteller und eine Sportmannschaft nicht zwei unterschiedliche paar Schuhe?

Eine Marke wird immer für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Dabei handelt es sich um eine internationale Markenklassifikation, sog. Nizza-Klassifikation. Durch diese Klassifikation lassen sich die für eine Marke (Name, Wort, Bild, Zeichen etc.)  beanspruchten Bereiche festlegen.

Somit ist es möglich, dass sich zwei Markenanmelder unabhängig voneinander dieselbe Marke, aber für unterschiedliche Klassen, also verschiedene Waren oder Dienstleistungen eintragen lassen.

Die Klasse, in der das Logo der Milwaukee Bucks  geschützt werden soll, ist u.a. die Handelsklasse 41 für sportliche- und kulturelle Aktivitäten, sowie Klasse 9 für Audio- und Videoaufnahmen mit Unterhaltung und Informationen in Bezug auf Basketball. Die Mehrheit der Marken von Jägermeister ist in der Klasse 33 registriert, die alkoholische Getränke mit Ausnahme von Bieren umfasst. Aber unter den zahlreichen Jägermeistermarken finden sich auch eben solche, die für die Klasse 9 registriert sind.

Beide Logos sind zwar nicht identisch zueinander, sehen sich aber doch sehr ähnlich, was zu einer Markenverletzung führen kann.

Die Beschwerde von Jägermeister bezieht sich auf fünf Gründe, mit denen die Eintragung der neuen Marke von Milwaukee Bucks verhindert werden soll. Demnach beruft sich Jägermeister auf die ihr zustehende Priorität, die Verwechslungsgefahr beider Logos, die  Verwässerung der Jägermeistermarke, Anregungen falscher Verbindungen zu einer anderen Institution sowie Täuschung.

Laut Berichten von Jägermeister erfolgte die Beschwerde einzig aus Formalitätsgründen, um die Rechte am geistigen Eigentum zu bewahren. Beide Seiten seien aber daran interessiert den Streit einvernehmlich zu klären, sodass Milwaukee Bucks ihr neues Logo auch in Zukunft nutzen könne.

Bis dies der Fall ist, oder bis über die Registrierung der Marke entschieden ist, bleibt die Markenanmeldung ohne Eintragung.