Im Rechtsstreit zwischen der Supermarktkette real und dem Deutschen Fussball-Bund, musste der DFB eine erste Niederlage einstecken. Das OLG München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die von der Real SB-Warenhaus GmbH, auf T-Shirts und Fußmatten verwendeten „Adler-Logos“ ein Verstoß gegen die DFB-Marke darstellt. (OLG München I, Urteil vom 5.2.2015 – 6U 3249/14)

Was war los?

Anlässlich der Fußball Weltmeisterschaft 2014, startete real eine Sonderkollektion von hauseigenen Fan-Artikeln. Darunter fiel der Verkauf von T-Shirts und Auto-Fußmatten mit Adler-Symbol. Noch im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft erwirkte der DFB eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Verkaufs der T-Shirts und Fußmatten. Ein von Real daraufhin eingelegter Widerspruch wurde vom LG München abgewiesen, mit der Begründung, dass aufgrund der hohen Ähnlichkeit der Adler-Symbole eine Verwechslungsgefahr mit zwei der eingetragenen Marken des DFB bestehe. Mit dieser Entscheidung gab sich real nicht geschlagen und legte beim OLG München I Berufung ein.

Nach der Auffassung von Real sind die verwendeten Symbole, speziell bei den Fußmatten, nicht so ähnlich, dass sie eine Verwechslungsgefahr hervorrufen könnten. Darüber hinaus ist real der Ansicht, dass das Adler-Symbol des DFB einem Eintragungsverbot unterliege, da es sich bei diesem Symbol um ein Staatswappen handle.

 

Entscheidung des OLG München

Das OLG München gibt Real in Teilen Recht. Um bestimmen zu können, ob eine Verwechslungsgefahr besteht, kommt es auf den Gesamteindruck der zur Frage stehenden Symbole an. Zu berücksichtigen sind dabei: Kennzeichnungskraft, Ähnlichkeit der Zeichen sowie die Ähnlickeit der für die Marke geschützten Waren.

Zwar besteht zwischen den Waren – Fußmatten – sogar Identität, die Zeichen sind nach Auffassung des Gerichts aber nicht ausreichend ähnlich, um eine Verwechslungsgefahr zu bejahen.

Fußmatte

real, Auto-Fußmatten Logo

Fußmatte DFB

DFB Marke

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Gesamteindruck des Real Fußmatten-Logos durch die zentrale Anordnung eines Adlers und drei umrandenden Kreisen geprägt ist. Hingegen ist der Gesamteindruck der DFB Marke zwar auch durch die zentrale Anordnung des Adlers geprägt, hinzu kommt aber ein wesentlicher Bestandteil, welcher aus dem Schriftzug „DEUTSCHER FUSSBALL-BUND“ besteht. Das macht die Marken so unterschiedlich, dass keine Markenverletzung vorliegt.

 

 

 

T-shirt

real, T-Shirt Logo

DFB Tshirt

DFB Marke

 

Im Hinblick auf das T-Shirt Logo folgte das Gericht aber der Auffassung des DFB. Neben der Warenidentität (T-Shirt) sind auch die Zeichen ausreichend ähnlich. Der Gesamteindruck beider Logos sei dadurch geprägt, dass jeweils ein zentrierter Adler von einem Schriftzug umgeben wird. Dies begründet eine hinreichende Ähnlichkeit, die zu einer Verwechslungsgefahr führt und verletzt die DFB Marke.

 

 

Abzuwarten bleibt, wie die Entscheidungen im Löschungsverfahren gegen die DFB-Marke ausgehen werden. Real sieht hier eine unrechtmäßige Eintragung des „Adler-Logos“, da der Adler dem Bundesadler ähnlich sei und somit dem Eintragungsverbot, gem. § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG, unterliege. Danach sind Marken Von der Eintragung ausgeschlossen, die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten. Real hat sowohl beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), als auch beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Sachen Marken, Muster und Modellen (HABM) einen Löschungsantrag der Marke des DFB-Adlers gestellt.