Um dem verbotenen Weiterverkauf von Tickets Herr zu werden, richten Fussballvereine vermehrt eigene Ticket-Börsen ein und schaffen somit einen legalen Zweitmarkt für den Weiterverkauf von Tickets. In der aktuellen Ausgabe der STADIONWELT gibt Fabian Reinholz  einen Überblick über die rechtlichen Grenzen des gewerblichen Weiterverkaufs von Event-Tickets.

Auf Vereins und Verbandsseite ist man schon seit langem bemüht, gegen den illegalen Handel mit Tickets vorzugehen. Neben Möglichkeiten, Weiterverkaufsverbote in die Ticket-AGB aufzunehmen oder zu großen Teilen nur noch personalisierte Tickets auszugeben, ist man zu der Möglichkeit übergegangen vereinseigene Ticketbörsen zu schaffen. Durch den kontrollierten Weiterverkauf der Tickets lässt sich vor allem die für den Ticketmarkt wichtige Preisstabilität gewährleisten. Das Problem im nicht organisierten Zweitmarkt besteht vor allem darin, dass Ticketpreise erzielt werden die durch die Veranstalter, aus Sozialverträglichkeitsgründen, bewusst nicht gewollt sind. Daneben ermöglicht der nicht kontrollierte Kartenverkauf den Eintritt in Stadien für Personen, die auf direktem Vertrieb, aufgrund von Stadionverbote, an keine Karten gelangen würden.

Die aktuelle Rechtsprechung schließt einen privaten Weiterverkauf von Tickets, selbst wenn der Weiterverkauf durch AGB-Bestimmungen ausgeschlossen ist, nicht grundsätzlich aus. So muss beim privaten Weiterverkauf stets zwischen den Interessen des Ticketverkäufers und des Ticketerwerbers differenziert werden. Demnach wäre ein Weiterverkaufsverbot unwirksam, wenn es den Karteninhaber daran hindert, seine Karten im krankheitsfall an einen Dritten zu verkaufen, ohne dabei eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben.

 

Wie die Rechtslage bei gewerblich geführten Weiterverkäufen von Tickets aussieht und welche Rechtsfolgen sich aus einem Verstoß gegen ein Weiterverkaufsverbot ergeben, kann in der aktuellen STADIONWELT nachgelesen werden.

 

 

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