Die Briten haben für den Austritt aus der EU gestimmt. Welche Folgen das auf den Britischen- und Europäischen Fußball haben wird, kann sich erst in Laufe der Zeit zeigen. Eines ist jedoch gewiss, gerade der Sport profitiert vom Binnenmarkt der EU.

I.   Ausgangslage

Tritt ein Mitgliedsstaat aus der Europäischen Union aus, hat es beim Europäischen Rat einen Antrag über die Aufnahme von Verhandlungen eines Austrittsabkommens einzureichen (Art. 50 Abs. 2 EUV). Im Austrittsabkommen werden die künftigen Beziehungen zwischen dem austretenden Mitgliedsstaat und der EU geregelt. Erst ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens verliert der austretende Staat seinen Status als Unionsmitglied. Das heißt, mit Inkrafttreten des Abkommens verlieren die Europäischen Verträge in dem jeweiligen Staat ihre Wirkung. Sofern kein Austrittsabkommen zustande kommt, gilt für den Verlust des Status als Unionsmitglied eine Frist von 2 Jahren ab Verkündung des Austritts.

Der Austritt Großbritanniens aus der EU wurde am 23. Juni 2016 beschlossen. Bisher wurde noch kein Antrag zur Aufnahme von Verhandlungen eines Austrittsabkommens beim Europäischen Rat eingereicht. Somit bleibt zunächst unklar, was mit den bisher bestehenden Europäischen Verträgen passiert, bzw. wie mit daraus resultieren Rechten umgegangen wird. Ein ungeregelter Austritt (durch Ablauf der 2 Jahresfrist) würde jedoch gerade im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit erhebliche Nachteile entstehen lassen.

Im Folgenden führen wir mögliche Folgen des Brexit auf den Britischen- und Europäischen Fußball aus.

II.   Mögliche Folgen des Brexit für die Premier-League

Eines der großen Vorzüge des Europäischen Binnenmarktes ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Union. Hiernach hat jeder Unionsbürger die Möglichkeit, in jedem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, unter den gleichen Voraussetzungen eine Arbeit aufzunehmen und auszuüben wie ein Angehöriger dieses Staates. Gleiche Regelungen treffen zunächst auch auf den Profisport zu. Dank der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist es Profispielern möglich, ihren Arbeitsplatz (Verein) regelmäßig innerhalb der EU frei zu wählen und zu wechseln.

Sofern Großbritannien innerhalb ihres Austrittsabkommens keine Regelung mit der EU findet, entfiele dieser Vorteil. Betroffene Spieler würden dann wie nicht-EU-Bürger behandelt werden, die bereits jetzt strengeren Regelungen unterliegen.

Derzeit gilt für Spieler eines nicht-EU-Landes zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Großbritannien die Regelung, dass sie eine bestimmte Anzahl an Länderspielen für ihr Heimatland absolviert haben müssen, gestaffelt nach Weltranglistenposition. Für einen Spieler aus einer Top-10 Nation bedeutet dies bereits jetzt, dass er 30 % der möglichen Länderspiele der vergangenen zwei Jahre bestritten haben muss.

Nach einem wirksamen Austritt Großbritanniens aus der EU träfe diese Regelung folglich auf alle Spieler der EU zu. In der vergangenen Saison hätten somit mehr als 400 Spieler allein in den obersten 2 Ligen in England und Schottland keine Arbeitserlaubnis erhalten.

Der Gedanke, dass sich die Premier-League auf einen Schlag hunderte neue Spieler suchen muss ist jedoch völlig utopisch. Wahrscheinlicher ist, dass die Bestimmungen für Arbeitserlaubnisse wieder gesenkt werden, oder dass zwischen Großbritannien und der EU innerhalb des Austrittsabkommens eine Regelung getroffen wird, wonach zu mindestens Teile der Arbeitnehmerfreizügigkeit bestehen bleiben. Vergleichbare Abkommen gibt es auch zwischen der EU und der Schweiz.

III.   Was bedeutet der Brexit für das Bosman-Urteil?

Das berühmte Bosman-Urteil aus dem Jahr 1995 revolutionierte das gesamte Transfersystem im Fußball. Damals hatte der belgische Fußballer Jean-Marc-Bosman vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten, dass Spieler nach Vertragsablauf innerhalb der EU ablösefrei wechseln dürfen. Dabei war die Entscheidung für das Transfersystem im Fußball von so hoher Bedeutung, dass die FIFA den ablösefreien Transfer mit in ihr Regelwerk aufnahm. Diese Regel gilt also unabhängig davon, ob ein Land ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist. An die Regeln der FIFA ist Großbritannien auch nach ihren wirksamen EU-Austritt gebunden.

Fazit:

Zu schnell und vor allem zu viel wird sich im englischen Fußball nichts ändern. Die Verhandlungen über das Austrittsabkommen zwischen Großbritannien und der EU haben noch nicht einmal begonnen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich etwaige Neuregelungen inhaltlich an derzeit noch bestehende Regelungen anlehnen.

 

 

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