Es gibt einen neuen Schurken im Batman Universum: den FC Valencia. Zumindest in den Augen des DC Comics Verlags. Was auf den ersten Blick wie eine schlechte Comicvorlage klingt, könnte in naher Zukunft vor europäischen Gerichten durchaus ernst werden. Aber was macht einen Fußballverein nun zu so einem Bösewicht, dass sich der dunkle Ritter von ihm bedroht fühlt? Die Antwort ist profan: sein Vereinswappen.

Valencia

Der FC Valencia hat kürzlich sein Vereinswappen überarbeitet, an dessen Spitze aber wie gewohnt weiterhin eine stilisierte Fledermaus ihre Flügel über das Wappen ausbreitet.  Das neue Wappen will der Verein selbstverständlich als Marke eintragen lassen und plant die Anmeldung als europäische Gemeinschaftsmarke. Nun erinnert die Fledermaus im Wappen nicht unwesentlich an das bekannte Batman-Logo, das auch abseits von Comic-Kennern weltweit als Bat-Signal und Kennzeichen des Superhelden bekannt geworden ist. An dieser Ähnlichkeit stört sich deshalb auch der DC Comics Verlag, US-amerikanischer Comicbuchverlag und Rechteinhaber an dem Batman-Logo. DC Comics hat angekündigt, die Eintragung des neuen Vereinswappens als Marke in das europäische Markenregister verhindern zu wollen. Der FC Valencia hält aber an einer Eintragung fest, schließlich sei die Fledermaus schon 1919 im Vereinswappen enthalten gewesen.

Wer würde den Rechtsstreit gewinnen?

Da der FC Valencia scheinbar eine Eintragung des Vereinslogos als europäische Marke anstrebt, ist die Rechtslage nach europäischem Recht zu beurteilen.

Der Eintragung einer Marke können danach verschiedene Eintragungshindernisse entgegenstehen. Zum Beispiel kann der Inhaber einer älteren Marke Widerspruch gegen die Eintragung erheben, wenn seine Marke der angemeldeten Marke ähnlich ist, Ähnlichkeit auch hinsichtlich der angemeldeten und bereits eingetragenen Waren und Dienstleistungen gegeben ist und dadurch die Gefahr besteht, dass das Publikum die Unternehmen hinter den Marken verwechselt.

Batman Marke

DC Comics in Inhaber verschiedener eingetragener europäischer Bildmarken, die das Batman-Logo in seiner bekanntesten aber auch abgeänderten Formen schützen. Die älteste Marke wurde im Jahr 1996 angemeldet, die jüngste stammt aus 2014. Wenn der FC Valencia nun sein neues Vereinslogo als Marke anmeldet, kann sich DC Comics zunächst auf die breite Palette all dieser älteren eingetragenen Marken stützen, um seinen Widerspruch zu begründen.

Es lässt sich nicht leugnen, dass die Fledermaus im Valencia-Wappen ähnlich zu einigen der Batman-Logos ist. Allerdings besteht das Wappen nun nicht nur aus der Fledermaus, sondern zum Großteil auch aus anderen Bestandteilen des Wappens, geschmückt mit Fußball und Vereinsschriftzug. Die Ähnlichkeit der Kennzeichen ist in der Gesamtbetrachtung also als gering einzustufen. Allerdings ist die nebenstehende Batman-Marke seit 2005 unter anderem für sportliche Aktivitäten, Bereitstellung von Sporteinrichtungen und Veranstaltung sportlicher Wettbewerbe eingetragen. Alles Dienstleistungen, die bei der Anmeldung des Vereinswappens wohl eine große Rolle spielen dürften.

Sind die Waren und Dienstleistungen zwischen angemeldeter und älterer Marke identisch, werden in der Regel nicht mehr allzu hohe Anforderungen an die Ähnlichkeit der Marken gelegt, wenn es um die Bewertung der Verwechslungsgefahr geht. Es stellt sich nun also die Frage: Besteht die Gefahr, dass die angesprochenen Personen meinen könnten, bei dem Unternehmen hinter dem Vereinswappen könne es sich um das gleiche Unternehmen handeln, dass hinter Batman steht? Dies wird man wohl verneinen können. Bereits der Vereinstitel im Wappen lässt erkennen, wessen Dienstleistungen mit der Marke beworben werden sollen. Die Fledermaus fällt dabei nicht so stark ins Gewicht, als dass das Publikum an eine Kooperation zwischen spanischem Fußball und amerikanischen Comics glauben würde. In der Gesamtbetrachtung wird die Ausgestaltung des Vereinswappens wohl abweichend genug sein, um trotz der Batman-Marken ins europäische Markenregister eingetragen werden zu können.

Das Argument, das Vereinswappen hätte schon seit 1919 eine Fledermaus enthalten, kann dabei im konkreten Widerspruchsverfahren übrigens allenfalls am Rande helfen. Einfacher könnte sich der FC Valencia zur Wehr setzen, wenn er DC Comics auffordert, nachzuweisen, dass unter Verwendung des Batman-Logos überhaupt Sportveranstaltungen spätestens 5 Jahre nach Eintragung der Marke durchgeführt wurden. Ist dies nicht der Fall, kann der FC Valencia seinerseits die Batman-Marken in diesem Bereich löschen lassen, mit dem Ergebnis, dass DC Comics sich auf diese Marken nicht mehr berufen kann.

Ein Fußballmatch in Gotham City reicht für den Beweis allerdings nicht aus, die Benutzung muss unglücklicherweise in einem Mitgliedsstaat der EU stattgefunden haben.