Der Londoner Premier-League-Klub FC Arsenal tritt gegen den Berliner Futsal-Klub „Arsenal-Berlin“ an. Nicht auf dem Platz, aber juristisch. Ein ungerechter Kampf wie David gegen Goliath? Oder eine gängige Maßnahme zum Bestand des Markenschutzes?

Worum geht es?

Der 2011 gegründete Berlin Fußballklub ließ sich als Vereinsnamen und Logo „Arsenal-Berlin“ markenrechtlich schützen.

„Wir haben uns damals Arsenal genannt, weil wir den FC Arsenal toll finden“.

Der 24 Mitglieder starke Amateur-Klub konnte unter diesem Namen 2013 sogar den Titel des Berliner Meisters erringen.

Im vergangenen Jahr erhielt der Klub Post vom Arsenal Klub aus London, der im gleichlautenden Namen der Berliner eine Verwechslungsgefahr mit der eigenen Vereins-Marke sieht. Für die Berliner offenbar völlig überraschend.

„Das ist völlig unverhältnismäßig. Ich verstehe nicht, warum dieser große Klub so eine Angst vor uns hat.“

Findet wirklich ein Kampf groß gegen klein statt?

Das Markenrecht

… untersagt nicht nur die Verwendung von identischen Kennzeichen, sondern bietet auch Schutz vor Verwechslungsgefahr, vor Verwässerungsgefahr und vor Rufausbeutung.

Dritten ist es untersagt ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

  1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen (…),
  2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke (…) für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht,
  3. ein mit der Marke identisches Zeichen (…) zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke (…) in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt (Rufausbeutung).

Eine Verwechslungsgefahr, so wie es Arsenal-London beanstandet, ist regelmäßig dann gegeben, wenn durch die Benutzung einer identisch oder ähnlich lautenden Marke für zumindest ähnliche Waren-oder Dienstleistungen bei den angesprochenen Verkehrskreisen zu einer Verwechslung mit einer bereits bestehenden Marke hervorrufen könnte.

Die Frage ist nun, ob ein durchschnittlich aufmerksamer Mensch eine Verbindung zwischen dem Futsal-Klub Arsenal Berlin und dem Londoner Arsenal FC herstellen könnte. Komplett abwegig ist dies jedenfalls nicht. Allein die bloße Gefahr des gedanklichen Inverbindungbringens beider Marken kann bereits für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ausreichen.

Eine Markenverletzung muss dabei nicht bewusst erfolgen. Es kommt also nicht darauf an, ob der Markenanmelder Vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit bei der Markenanmeldung gehandelt hat. Denn markenrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gem. §§ 14 ff. MarkenG entstehen verschuldensunabhängig.

Selbst wenn die Wahl des Namens „Arsenal“ aus Sympathien zum FC Arsenal  erfolgte, ist es für Unternehmen eine wichtige Strategie zur Markenerhaltung, gegen sämtliche Markenverletzungen vorzugehen. Es ist bei weitem keine Seltenheit, dass große Unternehmen zum Bestand ihres Markenschutzes gegen kleine Unternehmen vorgehen. Dass es dabei für viele kleine Unternehmen sogar um ihre Existenz gehen kann, steht außer Frage.

Im Rahmen von Löschungsklagen des Markeninhabers der älteren Marke gegen die jüngere Marke, fallen die Entscheidungen der Gerichte regelmäßig großzügig für den Bestand der älteren Marke aus. Eine mögliche Verwechslungsgefahr muss dabei nicht mal gegeben sein. Auch ein mögliches Ausnutzen der Unterscheidungskraft und Wertschätzung der prioritätsälteren Marke kann zur Löschung der angegriffenen Marke führen. Im Markenstreit „Puma vs. Pudel“ (BGH, Urt. v. 2.4.2015, Az.: I ZR 59/13 – Springender Pudel) hat das Gericht eine Verwechslungsgefahr zwar verneint, gleichzeitig aber festgestellt, dass die Pudel-Marke von der Bekanntheit der Puma-Marke profitiere und dadurch ihre eigene Aufmerksamkeit steigere, welche sie ansonsten nicht erhielte.

Selbst wenn man zwischen dem Berliner Arsenal Klub und dem Londoner Arsenal Klub keine Verwechslungsgefahr annimmt, da die Unterschiede beider Klubs tatsächlich nicht größer sein könnten, ist ein Vorgehen der Londoner eine für sie wichtige Strategie. Denn wenn sich sämtliche andere Fußballklubs auch Arsenal nennen würden, bestünde die Gefahr der Verwässerung der Arsenal FC Marke. Irgendwann wären die speziellen Identifizierungsmerkmale des Arsenal FC so beiläufig, dass  das Publikum den Londoner Arsenal Klub mit anderen Arsenal Klubs gedanklich in Verbindung bringt. Der Wert einer Marke wird dann entsprechend geringer.

Im Fall Arsenal London gegen Arsenal Berlin ist es also nicht wie von vielen Medien beschrieben ein Kampf groß gegen klein, sondern eine gängige,- strategische- und identitätsorientierte Markenführung.

Seit dem 30. März heißt der Berliner Futsa-Klub nun „Berlin City Futsal“ (BCF).

 

 

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